VG Köln zu Kommunalwahl: Stimmen müssen nicht neu gezählt werden

26.03.2015

Soll die Kommunalwahl in Köln komplett neu ausgezählt werden? Das VG Köln sagt nein. Ein entsprechender Ratsbeschluss sei unzulässig. Aber: In einem einzelnen Stimmbezirk schreiben die Richter eine Neuauszählung ausdrücklich vor.

Im Streit um eine komplette Neuauszählung der Kommunalwahl in Köln hat der Stadtrat eine juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschied am Mittwoch, dass die beklagte Bezirksregierung zu Recht die Entscheidung des Rates aufgehoben habe. Der Ratsbeschluss vom Herbst 2014, alle fast 400.000 abgegebenen Stimmen neu auszuzählen, sei unzulässig. Erfolgreich war dagegen eine zweite Klage, welche die CDU-Fraktion eingereicht hatte: In einem einzelnen Briefwahlbezirk muss das Wahlergebnis für ungültig erklärt werden, die Stimmen von Mai 2014 müssen neu ausgezählt werden (Urt. v. 25.03.2015, Az. 4 K 6708/14, 4 K 7076/14).

Das Gericht betonte, dass in diesem Briefwahlstimmbezirk 20 874 im Stadtteil Köln-Rodenkirchen der Verdacht bestehe, dass dem Wahlvorstand "bedeutsame Fehler unterlaufen seien". Die Kläger hätten das Ergebnis "nicht mit bloßen Vermutungen ins Blaue hinein angegriffen". Es habe ausreichend Anlass gegeben, den Sachverhalt von Amts wegen weiter zu erforschen, rügte das Gericht. Es spreche vieles dafür, dass die Stimmen für die Kandidatinnen der CDU und der SPD beim Eintragen vertauscht worden seien. Die Kölner CDU hatten dem überraschend guten Abschneiden der SPD-Bewerberin misstraut und daher auf Neuauszählung geklagt.

Nur einen Stimmbezirk erneut auszuzählen, sei aber willkürlich, hatten andere Fraktionen wie die Grünen argumentiert und wollten daher eine vollständige Neuauszählung. Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Der Ratsbeschluss zur Neuauszählung aller 1.024 Stimmbezirke sei unzulässig.

Die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken (SPD) hatte den Ratsbeschluss zur Neuauszählung im vergangenen November aufgehoben. Die Wähler hätten mit ihrer Stimmabgabe im Mai 2014 eine Entscheidung getroffen, die zu respektieren sei. Ohne konkreten Anlass dürfe eine Wahl nicht überprüft werden. Auch das NRW-Innenministerium hatte die Entscheidung der Ratsmehrheit als rechtswidrig eingestuft.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Köln zu Kommunalwahl: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15067 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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