Nach einem Vergleich vor dem VG Gelsenkirchen darf ein Gerichtsvollzieher nun seine Tätigkeit wieder ausüben, die Abordnung in den Innendienst ist damit vorbei. Aus dem Rockerclub aber musste der Nun-Ex-Bandido austreten.
Wegen seiner langjährigen Mitgliedschaft in dem Motorradclub "Bandidos" war der Gerichtsvollzieher "bis auf Weiteres" von seinen Aufgaben entbunden und in den gerichtlichen Innendienst versetzt worden. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren um die sofortige Vollziehbarkeit der streitigen Abordnung stellt zwar das VG (Verwaltungsgericht) Gelsenkirchen zu seinen Gunsten die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her und sprach ein Vollzugsverbot aus. Das OVG Münster hingegen bestätigte im Rechtsmittelverfahren die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Abordnung.
Nach dem geschlossenen Vergleich (Az. 12 K 1883/10), in dem die Beteiligten ihre unterschiedlichen Rechtsauffassungen beibehalten haben, wird der Kläger wieder als Gerichtsvollzieher im Bezirk des Amtsgerichts Essen eingesetzt.
Im Gegenzug dazu ist er unter anderem aus dem Motorradclub "Bandidos" ausgetreten. Er wird nun nicht mehr an den Gemeinschaftsaktivitäten des Motorradclubs teilnehmen und alles unterlassen, was den äußeren Anschein seiner Zugehörigkeit zu den "Bandidos" erweckt. Das Eigentum an dem Haus in Duisburg, in dem der Motorradclub eine Geschäftsstelle unterhält, hat der Kläger aufgegeben.
plö/LTO-Redaktion
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VG Gelsenkirchen: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2991 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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