Gegen den Auftritt des niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders bei der islamkritischen Pegida-Bewegung in Dresden darf nicht in Sicht- und Hörweite protestiert werden. Dies hat am Montag das VG Dresden wenige Stunden vor Beginn der Kundgebung entschieden.
Das Verwaltungsgericht (VG) Dresden lehnte damit einen Eilantrag von "Dresden Nazifrei" ab, mit dem das Bündnis sich gegen den von der Stadt angeordneten veränderten Aufzugsweg wandte (Beschl. v. 13.04.15, Az. 6 L 284/15). Die Stadt hatte Proteste in unmittelbarer Nachbarschaft zu Pegida verboten.
Einen von der Anmeldung abweichenden Weg des Aufzugs zu bestimmen, hielt das Gericht für gerechtfertigt. Das Gericht ging davon aus, dass es zwar nicht das einzige, aber das wesentliche Ziel des Bündnisses "Dresden Nazifrei" sei, die Veranstaltung von Pegida auf dem Messegelände zu verhindern. Das hatte der Sprecher des Bündnisses zuvor auch mehrfach geäußert. Rechtspopulist Geert Wilders soll am Nachmittag (17.00 Uhr) bei einer Kundgebung des Pegida e.V. auftreten. Die selbst ernannten "Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" erwarteten dazu bis zu 30.000 Teilnehmer.
Auch die drei Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl in Dresden verurteilten den Auftritt. Mit der Einladung hätten die Organisatoren eine Grenze überschritten, sagten Markus Ulbig (CDU), Eva-Maria Stange (SPD) und Dirk Hilbert (FDP). "Ausländerfeinde haben in unserer Stadt keinen Platz", sagte der amtierende Oberbürgermeister Hilbert. Er wolle alles tun, damit Dresden nicht zu einem Wallfahrtsort für Rechte werde.
acr/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Nicht in Hör- und Sichtweite: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15219 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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