Das geplante Fernsehduell der Spitzenkandidaten zur Brandenburger Landtagswahl sorgt für Streit, weil die Freien Wähler vom rbb nicht eingeladen wurden. Laut dem VG Berlin muss der Sender seine Entscheidung noch einmal überdenken.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss über eine Teilnahme der BVB/Freie Wähler an der geplanten "Wahlarena" noch einmal neu entscheiden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden, wie Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Mittwoch bestätigte. In der Begründung monierten die Richter, der rbb habe kein "nachvollziehbares journalistisches Konzept bei der Auswahl der Diskussionsteilnehmer" vorgelegt. Den Antrag der Freien Wähler, den Sender zu einer Teilnahme der Vereinigung zu verpflichten, lehnte das VG allerdings ab.
Der Sender erklärte dazu, er werde das Konzept für die Einladung neu ausgestalten und - wie vom Gericht gefordert - bis zum Freitag neu über die Teilnahme der Freien Wähler entscheiden. Mit dem Beschluss des Gerichts sei dokumentiert, dass der rbb die Freien Wähler benachteiligt habe, sagte dagegen deren Landesvorsitzender Péter Vida. "Der Sender täte gut daran, nicht weiter zum Nachteil unserer Kandidaten in die Wahlfreiheit der Bürger einzugreifen."
Der Sender hatte zuvor erklärt, zur TV-Runde der Spitzenkandidaten seien jene Parteien eingeladen, die nach stabilen Umfragewerten die größten Chancen hätten, die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden und in den Brandenburger Landtag einzuziehen. Dies sei bei den BVB/Freie Wählern nicht der Fall.
Dagegen verwies das Gericht auf die Grundmandatsklausel des Brandenburger Landeswahlgesetzes, wonach Abgeordnete der Freien Wähler entsprechend dem Anteil der Zweitstimmen in den Landtag einziehen könnten, wenn ein Vertreter ein Direktmandat gewinnt. Die Freien Wähler hätten ohne Widerspruch des rbb vorgetragen, dass sie nach aktuellen Erststimmenprognosen durchaus ein Direktmandat erringen könnten, begründete das Berliner VG seine Entscheidung.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
VG Berlin zur Brandenburger Landtagswahl: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37041 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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