Zwei als kriminelle Rocker verdächtigte Russen, die zunächst am Flughafen Schönefeld gestoppt wurden, dürfen nun doch noch einreisen. Das entschied das VG Berlin am Mittwoch. Das Auswärtige Amt hatte am Montag darauf verwiesen, dass es sich um Mitglieder des russischen Rockerclubs "Nachtwölfe" handele.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat zwei russischen Staatsbürgern die Einreise und somit die Teilnahme am Gedenken an das Kriegsende in Berlin am 9. Mai im Eilverfahren erlaubt (Beschl. v. 06.05.2015, Az. VG 10 L 192.15, VG 13 L 137.15).
Ob es sich bei den beiden Russen um Mitglieder des Rockerclubs "Nachtwölfe" handelt, konnte allerdings nicht aufgeklärt werden. Das Auswärtige Amt geht davon aus, dass die Männer dort eine führende Position bekleiden und sieht in ihrer Einreise anlässlich der anstehenden Gedenkfeier eine Gefahr für die diplomatischen Beziehungen zu Polen. Dort wird die Veranstaltung am 9. Mai kritisch betrachtet. In der vergangenen Woche waren die beiden Russen daher am Flughafen Berlin-Schönefeld abgewiesen worden. Die von ihnen daraufhin eingeschaltete Berliner Anwaltskanzlei erklärte, dass von den Männern keinerlei Gefahr ausgehe. Sie seien Akademiker.
Wie das VG Berlin nun ausführte, seien die beiden Männer im Besitz gültiger Schengen-Visa. Die Einreise könne ihnen zwar dennoch verweigert werden, etwa bei einer Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder internationale Beziehungen. Hierfür seien aber keine hinreichenden Anhaltspunkte ersichtlich. Das Gericht ließ zudem seine Verwunderung darüber durchblicken, dass nach Ansicht der Behörden die Teilnahme der beiden Männer an der Gedenkfeier am 9. Mai die Beziehungen zu Polen strapazieren könne, gegen die Veranstaltung als solche aber nicht vorgegangen werde. Das zeige, dass der Termin entweder gar nicht als Belastung des deutsch-polnischen Verhältnisses bewertet werde, oder man diese hinzunehmen bereit sei.
una/dpa/LTO-Redaktion
VG Berlin erlaubt Russen Einreise: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15468 (abgerufen am: 18.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag