Ein Jagdgewehr darf nur für die Jagd und nicht zur Fahndung nach Dieben genutzt werden. Das hat das VG Arnsberg klargestellt. Ein 40 Jahre alter Jäger hatte seine Flinte mit einer Salzpatrone geladen und sich auf die Lauer gelegt, um einen Schrottdieb zu stellen.
Das gelang ihm auch, außerdem wurden zwei Komplizen ermittelt. Allerdings entzog der Kreis Soest dem selbsternannten Fahnder danach die Jagderlaubnis, weil er seine Waffe missbraucht habee. Dagegen klagte der Ex-Jäger vor dem Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg. Die Richter sahen zwar die ehrenvolle Absicht des Mannes, wiesen seine Klage aber ab. Der Mann habe die Waffe missbräuchlich genutzt, weil er damit jemanden bedroht habe, sagte Gerichtssprecher Klaus Buter laut dpa am Dienstag.
Der Kreis Soest habe den Jagdschein eingezogen, weil der Mann nicht zuverlässig sei. "Seine Erscheinung in der mündlichen Sitzung zeigt ihn als eine Persönlichkeit, die grundsätzlich bereit ist, das Recht in die eigene Hand zu nehmen", zitierte Buter aus dem Urteil (v. 18.02.2013, Az. 8 K 1999/12). Der Kläger widerspreche dem staatlichen Gewaltmonopol. "Er maßt sich Rechte und die Befähigung zu deren Durchsetzung an." Deshalb sei die Wiederholungsgefahr gegeben.
dpa/plö/LTO-Redaktion
VG Arnsberg entzieht Jagdschein: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8270 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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