VerfGH Saarland zur Beschwerde der Linken: Parteiwechsel führt nicht zu Mandatsverlust

16.04.2013

Die Saar-Linke hat nach einer Entscheidung des VerfGH des Saarlandes keinen Anspruch auf die Rückgabe des Mandats der Landtagsabgeordneten Pia Döring. Diese hatte die Linke bereits kurz nach der Landtagswahl im Jahr 2012 verlassen und war zur SPD gewechselt.

Döring habe ihr Mandat "rechtmäßig erworben", erklärte Gerichtshofpräsident Roland Rixecker am Dienstag in Saarbrücken. Ihr Schritt sei mit dem Grundsatz des freien Mandats zu vereinbaren. Der Parteiwechsel führe deshalb nicht zum Mandatsverlust. (Urt. v. 16.04.2013, Az. Lv 10/12).

Die Linkspartei wollte mit einer Wahlprüfungsbeschwerde erreichen, dass die Abgeordnete auf ihren Sitz im Landesparlament verzichtet und einem Nachrücker der Linken Platz macht. Sie begründete den Gang vor den Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Saarlandes damit, dass Dörings Entscheidung zu einer "Verfälschung des Wählerwillens" geführt habe.

dpa/plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VerfGH Saarland zur Beschwerde der Linken: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8540 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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