Berliner VerfGH zur Pannenwahl 2021: Wahl des Abge­ord­ne­ten­hauses muss kom­p­lett wie­der­holt werden

16.11.2022

Nach mehreren Pannen bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 2021 hat der VerfGH nun entschieden: Die Wahl muss wiederholt werden. Und zwar im gesamten Stadtgebiet. 

Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss vollständig wiederholt werden. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin am Mittwoch (Az. VerfGH 154/21).

Zur Begründung verwies Gerichtspräsidentin Ludgera Selting auf "schwere systemische Mängel" schon bei der Vorbereitung der Wahl sowie eine "Vielzahl schwerer Wahlfehler". Diese seien mandatsrelevant gewesen - haben sich also auf die Zusammensetzung des Parlaments ausgewirkt. Der Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit sei bei der Wahl verletzt worden.

Als Beispiele für Wahlfehler nannte Selting falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor mit Wartezeiten von mitunter mehreren Stunden. In einem Teil der 2256 Wahllokale stimmten Wähler noch nach 18.00 Uhr ab.

Eine Wahlwiederholung muss nun innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten.

In Berlin regiert eine rot-grün-rote Koalition mit SPD-Landeschefin Franziska Giffey als Regierender Bürgermeisterin an der Spitze. Eine Folge der Wahlwiederholung könnte eine Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Landesparlament sein. Im September 2021 lag die SPD vor den Grünen auf Platz eins. Giffey kann aber nicht sicher sein, dass sich das wiederholt. Denkbar ist etwa eine neue Landesregierung unter grüner Führung. Aber auch die Opposition macht sich Hoffnung auf eine Regierungsbeteiligung.

Die Berliner Richterinnen und Richter blieben mit ihrem Urteil bei ihrer ersten Einschätzung, die Selting bereits in der mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte. Neben dem Landesparlament erklärte das Gericht auch die Wahlen zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig.

Die Entscheidung sei mit 7:2 Stimmen ergangen, teilte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bei der Verkündung mit. Es sei ein Sondervotum abgegeben worden. Dessen Inhalt sollte im Tagesverlauf im Internet veröffentlicht werden, hieß es.

Mehr dazu später bei LTO.

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pdi/fz/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Berliner VerfGH zur Pannenwahl 2021: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50185 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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