USA: Ver­fas­sungs­rich­terin Gins­burg erneut im Kran­ken­haus

15.07.2020

Die Richterin des US Supreme Court wird einige Tage stationär behandelt. Ginsburg ist für viele eine Ikone, ihr Rückzug aus dem obersten Gericht würde es Trump ermöglichen, eine liberale Stimme auszutauschen.

Ruth Bader Ginsburg, Richterin am Obersten Gericht der USA, ist wegen eines Verdachts auf eine Infektion erneut im Krankenhaus. Die 87-Jährige erhole sich im Johns Hopkins Hospital in Baltimore im US-Staat Maryland, erklärte der Supreme Court. Die Ärzte hätten eine Endoskopie durchgeführt, um einen im vergangenen Jahr gelegten künstlichen Gallengang zu reinigen. Ginsburg bekomme nun intravenös Antibiotika und werde "einige Tage" im Krankenhaus bleiben, hieß es weiter.

Die liberale Richterin hat bereits vier Krebserkrankungen überlebt. Im Mai war sie in dem Krankenhaus in Baltimore auch wegen einer gutartigen Entzündung der Gallenblase behandelt worden. Ginsburg war 1993 vom demokratischen Präsidenten Bill Clinton ernannt worden. Die Richterin ist für ihre scharfe Argumentationsweise und als Vorreiterin für Frauenrechte bekannt. Ihr Leben und Wirken ist Gegenstand mehrerer Filme und Bücher. Viele Liberale feiern sie als Ikone. Ihr Gesundheitszustand wird aufmerksam verfolgt: Falls sie sich zurückziehen müsste, könnten US-Präsident Donald Trump und seinen Republikaner an Ginsburgs stelle einen konservativen Richter setzen.

Im Februar diesen Jahres hatte Trump Ginsburg und die ebenfalls liberale Richterin Sonia Sotomayor kritisiert und als befangen bezeichnet. Er hatte gefordert, dass die Richterinnen nicht mehr an seinen Fällen beteiligt sein dürften.

Die neun Richter des Obersten Gerichts haben in den USA häufig das letzte Wort in Auseinandersetzungen um wichtige Gesetze oder gesellschaftliche Fragen. Die Richter werden vom US-Präsidenten auf Lebenszeit ernannt und müssen vom Senat bestätigt werden. 

dpa/vbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

USA: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42215 (abgerufen am: 16.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen