Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klagen gegen die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 zurückgewiesen. Dies geht aus Beschlüssen des Gerichts vom Montag hervor.
Die Klage des Freiburger Jura-Professors Manfred Löwisch wegen
angeblicher Verfassungswidrigkeit des zur Abstimmung stehenden
Gesetzentwurfes und des Referendums selbst sei nicht zulässig. Wie
das Gericht zur Begründung sagte, ist der Antragsteller
nicht antragsberechtigt. Antragsteller im Wege eines möglichen
Organstreits könnten der Landtag oder die Regierung sein, nicht aber
ein einzelner Bürger.
Die Anträge zweier weiterer von einem Rechtsanwalt vertretene Bürger auf Stopp der Volksabstimmung seien ebenfalls als unzulässig erachtet worden (Beschlüsse v. 17.10.2011, Az. GR 5/11 und GR 6/11).
dpa/cla/LTO-Redaktion
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Staatsgerichtshof Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4580 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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