Der VGH Baden-Württemberg hat im Streit um vier Klo-Häuschen im Schwarzwald ein Machtwort gesprochen. Ein Gastwirt hatte gegen die mobilen Toiletten eines benachbarten Imbissstandes geklagt, weil er deren Komfort bemängelte.
Der Gastwirt befürchtete, dass die Gäste des Imbisswagens die Toiletten seiner Gaststätte benutzen würden – anstelle der nicht beheizten und schlecht beleuchteten Klo-Häuschen des Imbissstandes.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg stellte in einem am Montag veröffentlichten Beschluss klar, dass der Gastwirt keinen Anspruch darauf habe, dass sein Nachbar höherwertige Sanitäranlagen bereitstellt. Die Richter wiesen seine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg zurück (Az.: 3 S 351/10).
Skurriles: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1212 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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