Das Amtsgericht Vechta beschäftigt sich derzeit mit einer Hasenzeichnung auf einer Schultafel. Genauer: Mit der Unterlassung der Hasenzeichnung.
Eine Haupt- und Realschullehrerin hatte gegen die minderjährige Hasen-Malerin auf Unterlassung geklagt. Die Schülerin soll zudem Gerüchte über die Klägerin verbreitet haben, wonach diese bei dem Anblick von Hasen "durchdrehe".
Am zweiten Verhandlungstag am 15. Juni sollen als Zeugen ein Schüler sowie der Leiter einer früheren Schule der Lehrerin aussagen. Die Klägerin hatte bereits in der Vergangenheit eine andere Schülerin wegen ähnlicher Gerüchte verklagt. Das damalige Verfahren endete im Wege eines Vergleichs.
Skurriles: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/558 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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