Skurriles: Bauschild umgefallen - Führerschein weg

mbo/LTO-Redaktion

19.08.2010

Ein Mann aus Rheinhessen muss seinen Führerschein abgeben, weil er ein Bauschild so provisorisch aufgestellt hatte, dass es von einer Windböe umgeweht wurde und ein parkendes Fahrzeug beschädigte. Das VG Mainz bestätigte jetzt eine entsprechende Entscheidung der Führerscheinstelle.

Zum Verhängnis wurde dem jungen Mann, dass er kalte Füße bekam und weglief, statt den Schaden der Polizei zu melden oder den Halter des beschädigten Fahrzeugs zu informieren.

Zum Zeitpunkt des Bauschild-Unfalls befand er sich noch in der Probezeit. Er wurde zunächst rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.

Als ihn die Führerscheinstelle daraufhin aufforderte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, folgte der Mann dem nicht. Konsequenz: Die Behörde entzog ihm unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis.

Den dagegen gerichteten Eilantrag lehnte jetzt die 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes (VG) Mainz ab (Beschl. v. 20.07.2010, Az. 3 L 766/10.MZ).

Mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort habe der Verurteilte eine schwerwiegende Zuwiderhandlung innerhalb seiner Probezeit begangen. Den Einwand, er habe keine Unfallflucht begangen, weil er nicht mit dem Auto unterwegs gewesen sei, ließen die Richter nicht gelten. Der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort setze nicht die Beteiligung eines Pkw an dem Schaden voraus.

Zitiervorschlag

Skurriles: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1239 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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