Aktuell herrscht eine akute Hochwasserlage in Deutschland. Nach Angaben der SPD wird geprüft, ob das Ausmaß der Flut genügt, um die Schuldenbremse auszusetzen. Das Haushaltsurteil des BVerfG stehe dem nicht entgegen.
In Anbetracht der aktuellen Hochwasserlage in Deutschland haben Haushaltspolitiker der SPD vorgeschlagen, die Schuldenbremse erneut auszusetzen. "Das Hochwasser richtet gerade in Niedersachsen immense Schäden an", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz dem Spiegel. "Für diese Kosten könnten wir die Schuldenbremse aussetzen." Dies sei auch nach dem jüngsten Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts möglich. "Schließlich handelt es sich um eine unvorhersehbare Naturkatastrophe. Dafür lässt das Urteil Spielräume", so Schwarz.
Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dennis Rohde, sagte dem Magazin Stern: "Noch ist das gesamte Ausmaß der Flutschäden nicht absehbar, aber für genau solche Fälle haben wir die Möglichkeit, die Schuldenbremse auszusetzen, im Grundgesetz stehen." Daran habe auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts
geändert. "Ob wir diese finanzielle Dimension erreichen, werden wir jetzt genau prüfen."
Diese Auffassung unterstützen auch die Grünen. Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte hierzu: "Sicher ist, wir werden die Menschen in den Hochwassergebieten mit den Kosten nicht allein lassen. Um die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, ist selbstverständlich auch die Aussetzung der Schuldenbremse 2024 eine Option."
Aus der FDP wurden dagegen andere Stimmen laut. Laut Fraktionsvize Christoph Meyer sei es momentan nicht ersichtlich, dass Länder und Bund durch das Hochwasser finanziell überfordert seien. "Ein Aussetzen der Schuldenbremse ist daher zurzeit nicht gerechtfertigt." Fraktionschef Dürr stellt jedoch klar, dass der Bund die Betroffenen nicht alleine lassen wird.
Bundesregierung prüft Aussetzung auch für Ahrtal-Katastrophe
Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Sie kann nach Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz (GG) aber im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen ausgesetzt werden, wenn die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird.
Derzeit prüft die Bundesregierung, ob die Fluthilfen nach der Hochwasserkatastrophe 2021 im Ahrtal ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse in diesem Jahr rechtfertigen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Sonntag das aktuelle Hochwassergebiet im Norden Niedersachsens besucht. Er versicherte, der Bund stehe den betroffenen Ländern und Kommunen bei der Bewältigung "mit seinen Möglichkeiten" zur Seite. Konkrete Zusagen für Finanzhilfen machte Scholz nicht.
xp/dpa/LTO-Redaktion
Hochwasser in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53544 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag