OLG Hamm zur Unfallverantwortung: Rückwärtsfahrer auf Parkplatz müssen sich Schaden teilen

28.10.2012

Stößt auf einem Parkplatz ein rückwärtsfahrendes Fahrzeug mit einem anderen rückwärts ausfahrenden Fahrzeug zusammen, sind beide Fahrer für den Unfall verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn eines der Autos kurz vor der Kollision zum Stehen gekommen ist. Das entschied der 9. Zivilsenat des OLG Hamm in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil.

Geklagt hatte die Eigentümerin des Fahrzeugs, das vor dem Aufprall noch halten konnte. Ihrer Ansicht, dass der Fahrer ihres Autos nicht für den Unfall verantwortlich sei, weil er vor dem Zusammenstoß bereits gestanden habe, ist das Oberlandesgericht (OLG) nicht gefolgt. Zwar träfen den auf einem Parkplatz rückwärtsfahrenden Verkehrsteilnehmer erhöhte Sorgfaltsanforderungen. Er müsse auf andere Fahrzeuge achten. Das habe die Beklagte nicht ausreichend getan.

Erhöhte Sorgfaltsanforderungen träfen aber auch denjenigen, der ausparke. Sein Mitverschulden werde aufgrund des Zurücksetzens vermutet. Das gelte auch dann, wenn das Fahrzeug kurzzeitig vor dem Zusammenstoß zum Stehen gekommen sei, weil der Unfall dann noch auf die mit dem Rückwärtsfahren typischerweise verbundenen Gefahren zurückzuführen sei. Da die Klägerin die gegen ihren Fahrzeugführer sprechende Vermutung nicht entkräftet habe, sei sie für den Unfall mitverantwortlich.

Der Senat wägte die wechselseitigen Verursachungsbeiträge der beteiligten Fahrzeuge im Sinne einer hälftigen Schadensteilung ab (Urt. v. 11.09.2012, Az. I-9 U 32/12).

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zur Unfallverantwortung: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7406 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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