Mit der Sturzflut im Ahrtal soll sich nach dem Willen der CDU ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss befassen. Zentrale Frage ist, ob Todesfälle hätten vermieden werden können.
Die CDU-Opposition im rheinland-pfälzischen Landtag will die Arbeit der verantwortlichen Stellen in der Flutkatastrophe von Mitte Juli nun doch in einem Untersuchungsausschuss unter die Lupe nehmen. Dieser solle die Vorgänge von den ersten Warnungen bereits wenige Tage vor dem Starkregen bis zu der Unwetternacht und auch darüber hinaus aufklären, sagte Fraktionschef Christian Baldauf am Montag. Die Hauptfrage laute: "Wäre es möglich gewesen, mehr Menschenleben zu retten?"
Beantragt werden soll der Untersuchungsausschuss beim ersten Landtagsplenum nach der Sommerpause Ende September. Dafür reicht die Zustimmung von einem Fünftel der Landtagsabgeordneten aus, die CDU hat die dafür nötige Stimmenzahl. Bereits wenige Tage nach der Katastrophe hatte die ebenfalls oppositionelle AfD einen Untersuchungsausschuss gefordert.
Am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabes aufgenommen. Dabei geht es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen. Im Kern soll geklärt werden, ob mit früheren Warnungen oder Evakuierungen Menschenleben hätten gerettet werden können.
Baldauf hatte sich im Juli noch gegen einen Untersuchungsausschuss gewandt und stattdessen die Aufarbeitung der Katastrophe per Enquete-Kommission vorgeschlagen. Am Montag sagte er, die Analyse aus dem Untersuchungsausschuss sei für die folgende Arbeit der Enquete-Kommission wichtig, bei der es darum gehe, welche Lehren aus den Ereignissen für die Aufstellung des Katastrophenschutzes gezogen werden müssen.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45688 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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