Streit um Hochwasser-Pflichtversicherung spitzt sich zu: "Busch­manns Vor­schlag ist ein typi­scher Flop"

von Hasso Suliak

20.06.2024

Das BMJ schlägt vor, die Versicherungsunternehmen dazu zu verpflichten, allen Hauseigentümern ein Angebot zur Absicherung gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung zu unterbreiten. Den Ländern geht das nicht weit genug.

Vor der entscheidenden Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am Donnerstag über eine Hochwasser-Pflichtversicherung ist bekannt geworden, mit welcher Position vermutlich der Bund in die Gespräche gehen wird. Aus Kreisen des Bundesjustizministeriums (BMJ) hieß es, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den anderen Ressorts der Bundesregierung die Einführung einer Angebotspflicht vorgeschlagen habe, um die Versicherungsdichte gegen sogenannte Elementarschäden zu erhöhen. Darunter fallen etwa Schadensereignisse, die auf Starkregen und Hochwasser zurückzuführen sind. Aktuell sind in Deutschland lediglich 54 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Derzeit wird eine Elementarschadenversicherung von den Versicherern als zusätzlicher Baustein im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung angeboten.

Buschmann Vorschlag sieht vor, dass bei Bestandsverträgen die Eigentümer über die Möglichkeit des Schutzes vor Elementarschäden informiert werden, wenn ihre Wohngebäudeversicherung dies bisher nicht abdeckt. Jeder Wohngebäudeversicherer wäre danach verpflichtet, seine Bestandskunden ohne Elementarschadenabdeckung zu kontaktieren und ihnen ein Angebot zu machen und das auch nachzuweisen. Der Versicherte soll dann frei über die Annahme entscheiden dürfen.

Bei Neuverträgen müssten die Versicherer den Eigentümern beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung stets ein Angebot mit der Option zur marktüblichen Deckung für Schäden infolge von Elementargefahrereignissen vorlegen, die der Versicherungsnehmer abwählen kann (Opt-out).

Pflichtversicherung für alle bezahlbar?

Nicht erst nach den verheerenden Starkregenereignissen wie zuletzt in Süddeutschland oder der Flutkatastrophe im Jahr 2021 im Ahrtal wird verstärkt die Frage diskutiert, ob die Absicherung gegen Extremwetterereignisse womöglich zur Pflicht für Haus- und Wohnungseigentümer werden sollte. Verbraucherschützer und vor allem Landespolitiker fordern eine solche Allgefahrdeckung schon länger.

Abgeschlossen werden müsste eine solche Versicherung dann allerdings auch von Menschen, denen aufgrund ihrer Wohnlage womöglich niemals ein solches Schadensereignis droht. Andererseits, so die Hoffnung der Befürworter, wären dann auch alle Eigentümer von Gebäuden in Risikogebieten zu günstigeren Prämien abgesichert. Derzeit bekommen diese – wenn überhaupt - nur schwer einen Versicherungsschutz.

Buschmann warnt vor überbordender Bürokratie

Gegen eine Pflichtversicherung für Hauseigentümer – ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflicht für alle Autofahrer – wehrt sich in der Bundesregierung beharrlich der Bundesjustizminister. Buschmann teilt dabei die Bedenken der den Liberalen traditionell nahestehenden Versicherungswirtschaft. Eine Pflichtversicherung schaffe mehr Probleme als sie löse. Sie mache das Wohnen auch für Mieter teurer, weil Vermieter die Kosten auf sie umlegen dürften. Außerdem sei es ein Trugschluss, dass eine Versicherungspflicht zu niedrigeren Versicherungsprämien führe.  Schließlich richte sich die Prämie immer nach dem individuellen Risiko des Gebäudes.

 "Das Schadensrisiko für das einzelne Gebäude ändert sich nicht, nur weil auch andere Wohngebäude versichert sind", heißt es aus dem BMJ. Zudem graut es Buschmann wohl auch vor einem neuen Bürokratiemonster: "Der Staat müsste eine teure Kontroll-Bürokratie der Versicherungspflicht für rund 20 Millionen Wohngebäude aufbauen." Außerdem sei im Einzelfall über Ausnahmen aufgrund unzumutbarer Härten aufwendig zu entscheiden.

Söder kritisiert, Versicherungslobby lobt  

Bei den Ländern wird Buschmann bzw. der Bundeskanzler, sollte er die Position seines Fachministers übernehmen, wohl nicht durchdringen. Am Donnerstag signalisierte bereits Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sein Veto. Söder sprach sich erneut vehement für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus. Die Gefahr von Hochwasser drohe künftig zuzunehmen, ohne Pflichtversicherung müsse im Zweifel die Gesamtheit der Steuerzahler herangezogen werden, sagte Söder im Deutschlandfunk. Den Vorschlag von Buschmann bezeichnete Söder als "typischen Flop". Ein bloßes Angebot an die Hauseigentümer werde nichts ändern und nicht zu einem höheren Versicherungsschutz führen. Eine Pflichtversicherung betreffe das Gemeinwohl. Die FDP müsse begreifen, dass sie nicht nur Lobbyistin für eine bestimmte Klientel sein dürfe.

Dagegen signalisierte der Versicherungsverband GDV erwartungsgemäß Zustimmung für Buschmanns Lösungsvorschlag: Die von Buschmann vorgeschlagene einmalige Angebotspflicht sei besser als eine alleinige Pflichtversicherung, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Vor allem bleibe die einmalige Angebotspflicht in einer richtigen Versicherungslogik, insbesondere der risikobasierten Berechnung der Versicherungsprämien. "Richtig ist es auch, dass die Kundinnen und Kunden selbst wählen können, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht", so Asmussen.

Dass die anderen Länderchefs Söders Position teilen, davon ist auszugehen: Im März 2023 hatte der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, der den Bund auffordert, eine bundesweite Pflichtversicherung einzuführen. "Ein Warten auf bessere Zeiten – oder auf das nächste Großschadenereignis – ist keine Option. An die Stelle spontaner staatlicher Ad-hoc-Hilfen muss eine langfristige Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden treten", heißt es in dem Papier.

CDU/CSU im Bundestag für umfassendes "Opt-out"

Einen zwischen den Ländern und BMJ auseinanderklaffenden Positionen gewissermaßen vermittelnden Ansatz hatte kürzlich die Unionsfraktion im Bundestag angeregt. Ihr Vorschlag geht über den Buschmanns hinaus und setzt auf eine umfassende "Opt-out"-Lösung: So solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der versicherungsvertragsrechtlich sicherstellt, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann (BT-Ds. 20/8732).

Im Bestandsgeschäft sollen dagegen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, die innerhalb einer gewissen Frist nach Belehrung über die Konsequenzen ebenfalls abgewählt werden kann. Zudem soll eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden mit Prämienkorridor eingeführt werden. Planungsträger in den Ländern sollen für ihre Verantwortung bei einer Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden. Geprüft werden soll zudem eine Konkretisierung der Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen.

"Pflichtversicherung im Zivilrecht systemfremd"

Anders als die Unionsministerpräsidenten sprach sich die CDU/CSU im Bundestag klar gegen die Einführung einer Pflichtversicherung aus und warnte vor einem systemfremden Eingriff in die Privatautonomie: "Der Staat sollte in private Rechtsverhältnisse nur eingreifen, wenn es absolut notwendig ist. Daher gibt es Pflichtversicherungen – mit Ausnahme der Krankenversicherung als fundamentale soziale Absicherung – regelmäßig nur im Bereich der Haftpflicht, um Dritte vor den Schäden des eigenen Handelns zu schützen. Eine Verpflichtung, sich selbst gegen Gefahren zu versichern, gibt es regelmäßig nicht. Eine isolierte, unmittelbare und nicht abwählbare Elementarschadenpflichtversicherung wäre im deutschen Zivilrecht daher systemfremd."

Überzeugen konnte die Union die Ampelfraktionen von ihrem Vorschlag allerdings nicht. In der Schlussabstimmung am 6. Juni wurde er abgelehnt. Das Modell "opt out" sei nicht optimal geeignet, wandten etwa die Grünen ein. Mit Blick auf Bestandsverträge sei zu beachten, dass dem deutschen Zivilrecht eine grundsätzliche Interpretation von Schweigen als zustimmende Willenserklärung fremd sei. Ferner bestehe die Gefahr, dass sich gerade Versicherungsnehmer in gefährdeten Gebieten für ein "opt out" entschieden.

Zitiervorschlag

Streit um Hochwasser-Pflichtversicherung spitzt sich zu: "Buschmanns Vorschlag ist ein typischer Flop" . In: Legal Tribune Online, 20.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54814/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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