Nach Urteil des LG Trier: Cyberbunker-Pro­zess geht in nächste Runde

15.12.2021

Der Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet wird die Justiz weiter beschäftigen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat gegen das Urteil des LG Trier Revision eingelegt.

Das Landgericht (LG) Trier hatte am Montag alle acht Angeklagten des Cyberbunkers wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz habe gegen das Urteil des Landgerichts Trier nun Revision eingelegt, sagte Oberstaatsanwalt Jörg Angerer am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bande über Jahre in einem alten Bunker an der Mosel ein Daten- und Rechenzentrum betrieben hatte, über deren Server knapp 250.000 kriminelle Geschäfte gelaufen sind. Von dem Vorwurf der Beihilfe zu diesen Straftaten sprach das Gericht die Angeklagten aber frei, weil man nicht nachweisen konnte, dass sie konkret von einzelnen Taten gewusst und diese aktiv gefördert hatten.

Generalstaatsanwaltschaft ist nicht überzeugt

Das sieht die Generalstaatsanwaltschaft, bei der die Landeszentralstelle Cybercrime angedockt ist, anders. Für sie hat sich im gut einjährigen Prozess auch der Vorwurf der Beihilfe bestätigt. "Die Urteilsbegründung überzeugt uns nicht", sagte Angerer. "Wir haben eine andere rechtliche Würdigung als das Landgericht." Nun warte man das schriftliche Urteil ab.

Die Anwälte des 62-jährigen Hauptangeklagten, der als "Kopf der Bande" zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, hatten bereits am Montag Revision angekündigt. Sie wollen für ihren Mandanten einen Freispruch erwirken. Die übrigen Männer und eine Frau erhielten Haftstrafen zwischen vier Jahren und drei Monaten und einem Jahr auf Bewährung.

Die unterirdische Anlage an der Mosel war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Erstmals standen nicht die Täter im Fokus, die im Darknet llegal etwa Drogen oder Waffen verkaufen, sondern die, die die Geschäfte als Webhoster technisch erst möglich machen. Über die Server in Traben-Trarbach liefen Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte.

cp/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Urteil des LG Trier: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46944 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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