OVG zu bizarrem Rechtsstreit: Keine Brat­wurst mehr an der Thüringer A9

30.05.2017

Der durch die Medien bekannt gewordene Streit um den Verkauf von Bratwürsten auf einem Parkplatz an der A9 in Thüringen ist abgeschlossen: Das OVG ließ die Berufung gegen das vorangegangene Urteil nicht zu

Der seit Jahren tobende Rechtsstreit um einen Bratwurststand an der A9 in Thüringen ist rechtskräftig abgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar hat die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Gera nicht zugelassen, wie nun bekannt wurde (Beschl. v. 22. Mai 2017, Az. 1 ZKO 468/16).

Damit bleibt es bei dem Verbot, das den Betreibern der Raststätte untersagt, Reisenden auf dem Parkplatz Rodaborn-West über einen zwei Meter hohen Zaun hinweg Bratwürste oder Getränke zu verkaufen.

Weil der Zaun den regulären Autobahnparkplatz von dem historischen Rasthaus Rodaborn trennt, hatten die Imbissbetreiber seit Jahren Würste und Getränke auf Zuruf darüber hinweg verkauft. Eine Erlaubnis dazu war nicht erteilt worden. Dass die Behörde den Verkauf einen gewissen Zeitraum geduldet hatte, begründe aber auch keine solche, entschied das VG. Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr hatte erst auf Druck des Bundes im Jahr 2013 reagiert und ein Zwangsgeld von 2.000 Euro angedroht, wenn der Verkauf über den Zaun nicht unterbliebe.

Das OVG begründete seine Entscheidung nun damit, dass die von den Imbissbetreibern vorgetragenen Gründe, auf deren Prüfung der Senat beschränkt war, keine Fehlerhaftigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung erkennen ließen. Überhaupt setze sich der Vortrag der Wurstverkäufer gar nicht oder nur unzureichend mit der Begründung des VG auseinander. Auch im Ergebnis hätten die Kollegen zu Recht darauf abgestellt, dass bereits der Umstand, dass ohne Erlaubnis verkauft wird, ein Verbot rechtfertigt.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG zu bizarrem Rechtsstreit: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23069 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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