Die Umweltorganisation Greenpeace und Anwohner des Kernkraftwerks Krümmel haben beim OVG Schleswig Untätigkeitsklage gegen die Atomaufsicht Schleswig-Holstein erhoben.
Nach Angaben von Greenpeace hat die Organisation selbst schon vor über einem Jahr einen Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung bei der Atomaufsicht gestellt. Das zuständige Justizministerium in Kiel habe jedoch nicht fristgerecht auf den Antrag reagiert.
"Krümmel gehört zu den gefährlichsten Reaktoren Deutschlands", sagte Greenpeace-Atomexperte Tobias Riedl. Gleichzeitig kritisierte er Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung, die Klagemöglichkeiten gegen Atomkraftwerke (AKW) einzuschränken.
Dem Greenpeace vorliegenden Regierungsentwurf für die Novelle des Atomgesetzes zufolge sollen Flugzeugabstürze künftig als erweitertes "Restrisiko" gelten. Eine Klagemöglichkeit für betroffene Dritte wird ausgeschlossen. Nach Überzeugung von Greenpeace hebelt die
Bundesregierung damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von
2008 aus, das einen Flugzeugabsturz nicht mehr als "Restrisiko"
eingestuft habe.
OVG Schleswig: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1461 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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