Vergeblicher Kampf um den Studienplatz: Wegen jahrelanger Wartezeit hatten sich sechs Medizinstudenten erfolgreich bei Hochschulen in Nordrhein-Westfalen eingeklagt, nun haben sie ihre Plätze wieder verloren. Die Münsteraner Richter kassierten am Mittwoch das Urteil der ersten Instanz endgültig ein.
Eine Wartezeit müssten die Bewerber hinnehmen, so das Oberverwaltungsgericht (OVG). Ihre Grundrechte würden nur verletzt, wenn sie ein für alle Mal vom Studium ausgeschlossen wären. Es sei aber "derzeit nicht ersichtlich, dass die Studienbewerber endgültig keinen Studienplatz erhalten würden", heißt es in den Beschlüssen (Beschl. v. 09.11.2011, Az. 13 B 1209/11, 13 B 1210/11, 13 B 1211/11, 13 B 1212/11, 13 B 1213/11 und 13 B 1224/11).
Die Kläger hatten Human- oder Tiermedizin studieren wollen und schon sechs Jahre lang auf einen Platz gewartet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sah darin noch einen Anspruch auf einen Studienplatz begründet. Das OVG urteilte anders.
Die Beschlüsse des OVG sind unanfechtbar.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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OVG NRW: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4766 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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