OVG NRW zu Schummel-Dieseln: Soft­ware-Update ist Pflicht

17.08.2018

Das OVG NRW hat entschieden, dass Halter von vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugen ihr Auto mit einer Software updaten lassen müssen. Jedes einzelne Fahrzeug müsse die Emissionsgrenzwerte einhalten, sonst erlischt die Typengenehmigung.

Halter von Dieselfahrzeugen, bei denen eine unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut ist, sind zum Software-Update verpflichtet. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden und damit Straßenverkehrsbehörden im Raum Köln und Düsseldorf Recht gegeben (Beschl. v. 17.08.2018, Az. 8 B 548/18 und 8 B 865/18).

Im Zuge des Abgasskandals verpflichtete das Kraftfahrtbundesamt die betroffenen Hersteller, die unzulässigen Abschaltvorrichtungen zu entfernen. Die Hersteller boten daraufhin kostenlose Software-Updates an, welche die erhöhten Abgaswerte begrenzen sollen.

Die beiden Antragsteller vor dem OVG ließen an ihren Fahrzeugen auch nach schriftlicher Aufforderung durch die Straßenverkehrsbehörden aber kein Software-Update vornehmen. Daraufhin wurde in einem Fall der Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagt. In dem anderen Fall wurde dem Halter nochmals eine Frist für das Aufspielen des Software-Updates gesetzt und ein Zwangsgeld angedroht.

Jedes Fahrzeug muss Grenzwerte einhalten

Die Anträge der beiden Fahrzeughalter auf einstweiligen Rechtsschutz hatten vor dem OVG keinen Erfolg. Sie waren der Auffassung, dass die sofortige Durchsetzung des Software-Updates nicht geboten sei. Zum einen trage das einzelne Fahrzeug nur geringfügig zur Stickstoffdioxid-Belastung bei, zum anderen führe das Update zu Beweisverlusten in Zivilprozessen gegen die Hersteller und Verkäufer.

Das OVG folgte dem nicht. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sei nur dann gewährleistet, wenn jedes einzelne Fahrzeug die Emissionsgrenzwerte einhalte, so die Münsteraner Richter. Etwaigen Beweisverlusten könne zudem durch ein selbstständiges Beweisverfahren vorgebeugt werden.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG NRW zu Schummel-Dieseln: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30411 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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