OVG Nordrhein-Westfalen folgt Urteil aus Karlsruhe: Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig

11.03.2014

Zwei Universitätsprofessoren aus Nordrhein-Westfalen sind bis Ende Juni 2008 verfassungswidrig zu niedrig besoldet worden. Dies hat der 3. Senat des OVG Nordrhein-Westfalen mit zwei am Dienstag bekannt gegebenen Urteilen entschieden.

Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hatte zuvor bereits der Klage eines Professors aus Hessen stattgegeben, der sich gegen die seiner Meinung nach zu niedrige Besoldung gewehrt hatte. Die Richter sahen einen Verstoß gegen das Alimentationsprinzip. Dieser Ansicht folgten auch die Richterkollegen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen und stellten fest, dass das Land NRW den Professoren bis Ende Juni 2008 zu wenig bezahlt habe (Urt. v. 12.02.2014, Az. 3 A 155/09 und 3 A 156/09).

Das Besoldungsanpassungsgesetz in NRW hatte bei Experten Bedenken bezüglich der generellen Verfassungsmäßigkeit der Beamten- und Richterbesoldung als bundesweites Problem ausgelöst.

Für die Zeit ab dem 1. Juli 2008 sah sich das OVG im vorliegenden Fall an einer entsprechenden Feststellung gehindert. Denn der Landesgesetzgeber habe nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder allgemeine Besoldungserhöhungen vorgenommen. Dies ändere in den Augen des Senats zwar nichts an der Verfassungswidrigkeit der Professorenbesoldung; die Feststellung der Verfassungswidrigkeit sei aber allein dem BVerfG vorbehalten.

Die Verfahren wurden daher ausgesetzt, um eine Entscheidung aus Karlsruhe einzuholen (Az. 3 A 328/14 und 3 A 329/14).

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Nordrhein-Westfalen folgt Urteil aus Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11296 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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