OVG Berlin-Brandenburg bestätigt VG Frankfurt (Oder): Arg­lis­tige Lehramts­re­fe­ren­darin ist nicht ver­fas­sung­s­treu

27.09.2024

Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie verschwiegen hatte, dass sie für das rechtsextreme Compact-Magazin gearbeitet hatte. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.

Eine Frau, die als Lehramtsreferendarin auf Widerruf verbeamtet war, durfte aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt (Oder) bestätigt (OVG, Beschl. v. 26.09.2024, Az. OVG 4 S 23/24). 

Das Land Brandenburg als Dienstherr hatte die Frau entlassen, weil sie arglistig getäuscht habe. Sie habe verschwiegen, als Moderatorin für Compact TV tätig gewesen zu sein, den Nachrichtenkanal des rechtsextremen Compact-Magazins. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft dieses Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein.  

Diese Täuschung erlaube dem Land Brandenburg, die Beamtenstellung zurückzunehmen, so das OVG nun. Die Frau war zuvor mit einem Eilantrag gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vor dem VG Frankfurt (Oder) gescheitert. Das VG  hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die Frau biete nicht "die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue." LTO berichtete. Das OVG war der gleichen Auffassung und wies die Beschwerde der Frau ab. 

Das OVG argumentierte zudem, dass das Aufheben der Beamtenstellung wegen arglistiger Täuschung der Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit des Dienstherrn diene. Die Rücknahme sei damit rechtmäßig, selbst wenn es möglich erschiene, dass nach Abwägung aller bekannten Umstände einer Beamtenernennung nichts im Wege stünde. Die arglistige Täuschung schließt laut OVG eine umfassende Interessenabwägung aus.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

ls/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt VG Frankfurt (Oder): . In: Legal Tribune Online, 27.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55520 (abgerufen am: 27.09.2024 )

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