DRB-Forderung für Richter und Staatsanwälte: Mehr Geld für "Dienst zu ungüns­tiger Zeit"?

18.09.2024

Sollten Bereitschaftsdienste in der Justiz pauschal zusätzlich vergütet werden? In einigen wenigen Ländern ist das schon üblich, der Richterbund fordert dies nun auch für Baden-Württemberg.

Der Deutsche Richterbund (DRB) in Baden-Württemberg fordert eine Zulage für Bereitschaftsdienste von Richtern und Staatsanwälten. Ausgangspunkt hierfür ist eine Mitteilung aus Bayern, wo Staatsanwälte eine Zulage für Dienst "zu ungünstiger Zeit" erhalten sollen. Vorausgegangen war dem ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg (Urt. v. 18.04.2024, Az. 2 K 22.1281), woraufhin die bayerische Landesregierung den Staatsanwälten dann eine Zulage von 400 Euro pro Woche Bereitschaftsdienst gewährte.

Konkret soll gemeinsam mit dem baden-württembergischen Ministerien für Justiz und für Finanzen eine Lösung erarbeitet werden, die sich sowohl auf Staatsanwälte als auch auf Richter erstreckt. Vorerst bleibt es indes bei einem vorsichtigen ersten Schritt: in jedem Einzelfall muss beim Landebesoldungsamt mit einem bestimmten Formular eine Erschwerniszulage gemäß § 4 Erschwerniszulagenverordnung (EZulVOBW) beantragt werden.

Das begrüßt der DRB zwar, will aber noch weiter gehen und fordert eine "echte Bereitschaftsdienstzulage, die berücksichtigt, dass der Dienst vielerorts nicht nur zu ungünstigen Zeiten, sondern im Schwerpunkt zusätzlich zum üblichen Dienst zu leisten ist". Es gehe also um echte "Mehrarbeit", der Bereitschaftsdienst in der Justiz beschränke sich nicht auf eine bloße Rufbereitschaft, sondern erfordere oftmals auch Präsenz.

DRB argumentiert mit Arbeitsschutz, Verfassungsrecht und Bürokratieabbau

Damit eine Abgeltung dieser Mehrarbeit nur durch Dienstbefreiung nicht weiter an der Realität vorbeigehe, so der DRB, sei eine pauschale Zulage zu gewähren. Dabei argumentiert der DRB auch mit der EuGH-Rechtsprechung zum Arbeitsschutz, wonach Ruhezeiten berücksichtigt werden müssten.

Neben Staatsanwälten soll die Zulage aber auch Richtern zugutekommen, so das Plädoyer des baden-württembergischen Richterbundes. Sie seien in ähnlichem Maße, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, belastet, soweit verfassungsrechtlich eine unverzügliche persönliche Anhörung bei freiheitsentziehenden Maßnahmen zwingend geboten sei. Das verdiene einen gesonderten finanziellen Ausgleich.

Ob die baden-württembergische Landesregierung die Forderungen, die zudem auch rückwirkend gelten sollen, umsetzen wird, bleibt noch abzuwarten. Jedenfalls appelliert der DRB an "die von der Landesregierung zugesicherte Wertschätzung für die Landesbediensteten", welche so sichtbar gemacht würde. Neben Bayern gibt es auch in Hessen bereits eine pauschale Zulage. Dies sei, um die Zulagengewährung aus der Einzelfallprüfung hinaus zu nehmen, der "einzig gangbare Weg, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden", so der DRB abschließend.

jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

DRB-Forderung für Richter und Staatsanwälte: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55442 (abgerufen am: 27.09.2024 )

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