Hoffnungsschimmer für so manchen Bummel-Studenten: Wer intensiv im AStA oder in anderen Hochschulgremien mitgearbeitet hat, darf sich mit dem Studium mehr Zeit lassen. Dies gelte auch für einen Diplom-Abschluss, der wegen der Bachelor-Reform eigentlich längst abgeschafft sei, entschieden die Münsteraner Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Zwar habe der Student seine acht Semester Regelstudienzeit ebenso überzogen wie die vier Semester Karenzzeit und habe ein zusätzliches Semester drangehangen. Dennoch dürften Hochschulmitglieder nach dem Hochschulrahmengesetz wegen ihrer Tätigkeit in der Selbstverwaltung nicht benachteiligt werden, so das Oberverwaltungsgericht (OVG, Beschl. v. 23.12.2011, Az. 14 B 1344/11).
Geklagt hatte ein Student der FH Münster, als die FH ihn im vorigen Jahr nicht mehr zur Diplomarbeit in Versorgungs- und Entsorgungstechnik zuließ. Die Anmeldefrist sei wegen des Auslaufens des Diplomstudiengangs am 1. März 2011 verstrichen. Der Student hatte sich erst Ende September 2011 angemeldet.
Durch Asta-Mitgliedschaft im Studium unvermeidbar zurückgeworfen
Das OVG gab dem Studenten Recht. Er hatte rund eineinhalb Jahre im AStA (Allgemeiner Studentenausschuss) als Referent für Ökologie und Verkehr gearbeitet. Später war er dann für rund ein Jahr Mitglied des Senats gewesen.
Dies rechtfertigt nach Ansicht der Richter die Annahme, dass der Antragsteller jedenfalls ein Semester unvermeidbar in seinem Studium zurückgeworfen wurde. Dafür müsse der Student einen Ausgleich erhalten. Daher sei es überwiegend wahrscheinlich, dass er einen Anspruch auf Zulassung zur Diplomarbeit habe, so das OVG.
Die FH Münster muss den Studenten nun bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorläufig zur Diplomarbeit zulassen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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OVG Nordrhein-Westfalen: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5239 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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