Anders als das LG Stuttgart wird das OLG Stuttgart nun Anklage gegen den Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking erheben. Der Vorwurf lautet auf Verdacht der Marktmanipulation.
Da atmete Ex-Porsche-Chef Wiedeking wohl zu früh auf: Nachdem das Landgericht (LG) Stuttgart noch die Eröffnung des Hauptverfahrens abgewiesen hatte, legte nun die Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart teilte die Ansicht der Ankläger und eröffnete das Hauptverfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer des LG Stuttgart.
Das OLG Stuttgart hält eine Verurteilung demnach zumindest nicht für unwahrscheinlich. Im Rahmen einer Hauptverhandlung könnten zudem wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, die aus den schriftlichen Unterlagen nicht hervorgehen.
Ebenso angeklagt ist der damalige Finanzvorstand Holger Härter. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Marktmanipulation gegen die Manager erhoben, weil sie den Finanzmarkt aus Sicht der Staatsanwaltschaft zwischen 2007 und 2009 nicht ausreichend über Porsches VW-Einstieg informiert haben.
Ihre Angaben seien alle zutreffend gewesen, betonten Wiedeking und Härter am Dienstag. Während die Porsche-Chefs zwischen Frühling und Herbst 2008 mehrfach gegenüber der Finanzwelt dementierten, bei VW nach der Macht greifen und beim Anteil die 75-Prozent-Schwelle erreichen zu wollen, hätten sie heimlich genau diesen Plan vorangetrieben, so die Staatsanwaltschaft.
Inzwischen ermittelt die Ermittlungsbehörde auch gegen den gesamten früheren Aufsichtsrat der Porsche SE wegen Beihilfe zur Marktmanipulation.
dpa/avp/LTO-Redaktion
OLG Stuttgart zu Verdacht der Marktmanipulation: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13001 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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