Das OLG ließ im Vorfeld Zweifel erkennen, doch schlussendlich obsiegte erneut das Ehepaar Engelhardt, das sich den "Ballermann" vor 20 Jahren schützen ließ: Eine Diskothek muss für eine unlizenzierte "Ballerman-Party" zahlen.
Die 700 Mark, die André Engelhardt vor 20 Jahren investierte, um sich die Bezeichnung "Ballermann" als Marke schützen zu lassen, hätte er wohl kaum besser anlegen können. Mit seiner Frau zusammen verklagt er seitdem jeden, der die Bezeichnung ohne Erlaubnis nutzt. Die Liste im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes scheint endlos: Sie reicht von ätherischen Ölen über elektrische Christbaumbeleuchtung bis hin zu Signalbojen. Auch die Veranstalter aller "Ballermann-Partys" brauchen die Erlaubnis der Engelhardts. Sogar die Filmemacher von "Ballermann 6" zahlten eine Lizenzgebühr.
Wer nicht zahlt, wird verklagt. Bisher zogen André und Annette Engelhardt nach eigenen Angaben schon über 400-mal vor Gericht - Und verbuchten bisher nur Siege. Nun entschied auch das Oberlandesgericht München (OLG) zu ihren Gunsten (Urt. v. 27.09.2018): Ein Diskothekenbetreiber muss nun 3.000 Euro zahlen, weil er keine Lizenzgebühr für seine "Ballermann-Party" zahlte. Die Engelhardts erhalten deshalb eine Pauschale von 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher.
OLG: "Ballermann" mittlerweile nur noch eine Beschreibung?
Des Sieges ganz so sicher konnte sich das Ehepaar im Vorfeld in diesem Fall aber nicht sein, denn das OLG ließ vorab durchblicken, dass es Zweifel daran hatte, ob sich die Bezeichnung "Ballermann" nicht mittlerweile derart im deutschen Sprachgebrauch etabliert haben könnte, dass es sich nur noch um eine Beschreibung handelt. Eine solche kann markenrechtlich aber nicht geschützt werden.
So hatte der Anwalt des Diskothekenbetreibers argumentiert, bei dem Begriff handle es sich lediglich um eine Bezeichnung für ein "Gebiet an der Playa de Palma auf Mallorca, das durch eine Vielzahl von Bars, Strandcafés u.Ä. gekennzeichnet ist". Mit den Engelhardts jedenfalls würde den Begriff niemand in Verbindung bringen.
Doch zumindest aktuell besteht aus markenrechlicher Sicht nach Auffassung des OLG (noch) kein Grund, der Siegesserie der Engelhardts ein Ende zu setzen. Die Bezeichnung "Ballermann" sei demnach mehr als eine bloße Beschreibung.
dpa/tik/LTO-Redaktion
OLG München zur Marke "Ballermann": . In: Legal Tribune Online, 27.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31179 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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