OLG München zum Rapper Kollegah: Baye­ri­scher Rund­funk muss Pod­cast nicht abän­dern

18.12.2019

Wegen eines Satzes über sein Alpha-Mentoring-Programm verklagte der Deutschrapper den Sender. Dessen Redakteurin habe aber sauber genug gearbeitet, so das OLG. Ändern müsse der BR seinen veröffentlichten Podcast deshalb nicht.

Der Bayerische Rundfunk (BR) muss seinen Podcast über den Rapper Kollegah nicht korrigieren. Eine Gegendarstellung sei nicht nötig, befand der zuständige Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) München. Der Rapper, der mit bürgerlichem Namen Felix Blume heißt, hatte wegen eines kleinen Satzes über sein sogenanntes Alpha-Mentoring-Programm gegen den
Sender geklagt.

Eine BR-Redakteurin hatte Anfang August in dem Deutschrap-Podcast "Schacht & Wasabi" berichtet, Journalisten des Magazins Vice hätten sich über Wochen in das Coaching-Programm des Rappers eingeschleust. Dies ist laut Kollegahs Anwalt allerdings eine falsche Sachaussage, denn zum einen hätten die Journalisten nur acht Tage an dem Programm teilgenommen und zum anderen sei in dem Vice-Bericht lediglich von mehreren Wochen Beobachtung die Rede gewesen.

Während ihm das Münchner Landgericht im Oktober in erster Instanz Recht gegeben hatte, kippte das OLG nun die Entscheidung. Der Kontext des Artikels lasse keine andere Schlussfolgerung als die der BR-Redakteurin zu, befand das Gericht. Entsprechend habe sie auch nicht unsauber gearbeitet, der Podcast müsse deswegen nicht abgeändert werden.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG München zum Rapper Kollegah: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39291 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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