Streit um "heute"-Melodie: Gutachter gibt Singstunde im Gericht

04.04.2014

Das OLG München hat sich erstmals mit der Erkennungsmelodie der "heute"-Nachrichten im ZDF befasst - und den Parteien am Donnerstag eine außergerichtliche Einigung ans Herz gelegt. "Es ist nie zu spät, vernünftig zu werden", so das Gericht.

Der Richard Birnbach Musikverlag wirft dem ZDF vor, die Erkennungsmelodie sei bei der Modernisierung der Sendung rechtswidrig und ohne Einbeziehung des Komponisten Klaus Wüsthoff bearbeitet worden (Az. 6 U 21 65/13). Wüsthoff hatte die klassische "heute"-Erkennungsmelodie, den "Fanfarenblues", im Jahr 1962 geschrieben und rund 20 Jahre später, Anfang der 1980er, noch einmal bearbeitet.

Für diese jüngste Überarbeitung der Melodie vor fünf Jahren aber fragte der Sender den betagten Komponisten nicht mehr um Rat und modernisierte eigenmächtig mit Hilfe einer niederländischen Produktionsfirma.

Singstunde im Gericht

Die Ansicht des Musikverlages und des von ihm beauftragten Gutachters: "Man hört, dass es der "heute"-Jingle ist." Die verschiedenen Versionen wurden von dem Gutachter im Gerichtssaal vorgespielt - und der sang die betreffenden Stellen noch einmal zur Verdeutlichung nach.

Auf Seiten des ZDF sah man das anders. "Wenn Sie zwei Lieder vergleichen, finden Sie immer ähnliche Tonfolgen", sagte der Anwalt des Senders. "Es klingt auch ähnlich, wenn Sie "Alle Vögel sind schon da" dazusingen."

Zwei Monate will das Oberlandesgericht (OLG) München dem ZDF Zeit geben, auf das Gutachten der Gegenseite möglicherweise mit einem Gegengutachten zu reagieren - oder gegebenenfalls zu einer Einigung zu kommen. Für den Fall, dass die Parteien sich nicht einigen, sah der Vorsitzende Richter schon die nächste Instanz am Horizont: "Vielleicht gibt es irgendwann auch ein BGH-Urteil "Fanfarenblues so wie so"."

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streit um "heute"-Melodie: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11559 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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