2019 sind in Deutschland rund 45.000 Dieselklagen eingereicht worden. Waren all diese möglichen Ansprüche bereits Ende 2018 verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar? Diese Ansicht vertritt nun das OLG München in einem Hinweisbeschluss.
Das Oberlandesgericht München (OLG) hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss die Auffassung vertreten, dass etwaige Ansprüche von Diesekäufern gegen die Volkswagen AG mit Ende des Jahres 2018 verjährt sind (Hinweisbeschl. v. 3.12.2019, Az. 20 U 5741/19).
Der Beschluss, der LTO vorliegt, ist im Fall eines klagenden Käufers ergangen, der ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug im Juli 2013 erworben hatte. Erst im März 2019 reichte er die Klage ein. Bereits das Landgericht Landshut hat diese wegen Verjährung abgewiesen (Urt. v. 06.9.2019, Az. 54 O 691/19).
Dieser Ansicht wird sich offenbar auch das OLG München anschließen. In dem Hinweisbeschluss ließ es durchblicken, dass es die Berufung zurückweisen und das erstinstanzliche Urteil bestätigen werde. Es begründet dies mit der Verjährung der geltend gemachten Ansprüche gegen Volkswagen. Zwar müsse, so das OLG, grundsätzlich die Partei, die sich auf die Verjährung beruft, das Vorliegen der Voraussetzungen beweisen.
Im Fall der Diesel-Abgasaffäre bestehe aber die Besonderheit, dass "der individuelle Verjährungsbeginn, also der Zeitpunkt der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners, § 199 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), regelmäßig mit dem unstreitigen Zeitpunkt des allgemeinen Bekanntwerdens des Dieselskandals übereinstimmt." Es sei nicht vorstellbar, dass ein Kunde von VW, der in Deutschland lebt, trotz der seit September 2015 in sämtlichen Medien erfolgenden Berichterstattung keine Kenntnis oder zumindest keine fahrlässige Unkenntnis gehabt haben soll.
Nach Auffassung der Münchner Richter begann die Verjährungsfrist also mit Ende des Jahres 2015 zu laufen, die Ansprüche verjährten entsprechend Ende 2018. So sieht es auch Volkswagen selbst. Der Autohersteller spricht von 45.000 Klagen, die Kunden 2019 gegen ihn erhoben hätten, und die - schlössen sich die übrigen Gerichte dieser Auffassung an - keine Aussicht auf Erfolg mehr hätten.
ast/LTO-Redaktion
OLG München zur Abgasaffäre: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39253 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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