Özdemirs Bucket-Challenge: Legal-Ice it?

28.08.2014

Auf einem Video seiner Ice-Bucket-Challenge war Grünen-Politiker Cem Özdemir auf einem Balkon neben einer Hanfpflanze zu sehen. Der Bundesvorsitzende sprach danach von einer Aktion im Sinne der grünen Drogenpolitik. Unabhängig davon, ob das ein gewolltes politisches Statement oder bloße Unachtsamkeit war, drohen ihm rechtliche Konsequenzen. Fürchten muss er diese aber wohl nicht wirklich.

Grundsätzlich verstößt jede Privatperson, die Hanf anbaut oder im Besitz einer Hanfpflanze ist, gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dabei spielt es keine Rolle, ob deren Hanfgehalt hoch oder gering ist. Fest steht wohl auch, dass die zuständige Staatsanwaltschaft von Amts wegen gegen Özdemir ermitteln wird.

Jedoch müsse zunächst festgestellt werden, ob der Balkon auch zu Özdemirs Wohnung gehöre und die Hanfpflanze die seine sei, erklärt André Schulz. Der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) geht davon aus, dass ein Verfahren ohnehin wegen Geringfügigkeit eingestellt werden würde. "Verstoß ja, Verfolgung nein", resümmiert er.

Ohnehin steht der BDK einer Liberalisierung der Drogenpolitik aufgeschlossen gegenüber. Das Thema wird der Bund Anfang Herbst auch im Rahmen einer Fachtagung behandeln.

Özdemir selbst sprach laut Medienberichten von einer so gewollten Inszenierung. Seine Partei setzt sich bereits seit längerer Zeit für eine Legalisierung von Cannabis ein.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Özdemirs Bucket-Challenge: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13026 (abgerufen am: 01.11.2024 )

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