01.11.2024
FDP-Bundestagsfraktion
Deutscher Bundestag
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Veranstaltungsfoyer
Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1
10117 Berlin
Tina Wilke, Referentin Öffentlichkeitsarbeit, veranstaltungen@fdpbt.de
Berufseinsteiger, Berufsträger, Studenten & Referendare
Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde vereinbart, das Strafrecht systematisch auf seine Handhabbarkeit, Berechtigung und mögliche Wertungswidersprüche zu überprüfen. Dabei soll der Gesetzgeber seinen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz legen.
Unser Strafgesetzbuch ist vor mehr als 150 Jahren in Kraft getreten. Es ist das schärfste Schwert des Rechtsstaats. Welche Rechtsgüter wie stark durch das Strafrecht geschützt werden sollten, hängt von gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ab. Der Gesetzgeber widmet sich dabei regelmäßig der Schaffung neuer und der Verschärfung alter Straftatbestände. Um dem Ultima-Ratio-Grundsatz des liberalen Rechtsstaats nachzukommen, ist es aber auch erforderlich, das Strafrecht daraufhin zu überprüfen, ob sich Straftatbestände ganz oder teilweise überholt haben.
Im Rahmen unseres rechtspolitischen Forums möchten wir mit Ihnen darüber diskutieren, welche neuen Instrumente das Strafrechtssystem braucht und welche nicht mehr zeitgemäß sind. Auch aktuelle Fragen des Strafprozessrechts sollen dabei eine Rolle spielen.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
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