Öffentlicher Dienst: Gleichstellung homosexueller Beamter beschlossen

23.09.2011

Bundesbeamte, Richter und Soldaten, die in Homo-Ehen leben, werden künftig nicht mehr finanziell benachteiligt. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einem Gesetz zu, nach dem Beschäftigte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dieselben Zuschläge wie verheiratete Heterosexuelle erhalten.

Dies betrifft vor allem die Versorgung von Hinterbliebenen, Familienzuschläge und die Beihilfe für Krankenkosten. Die meisten Bundesländer haben die Gleichstellung für ihre Landesbeamten bereits vollzogen.

Kritik hatte es daran gegeben, dass das Bundesgesetz rückwirkend erst zum 1. Januar 2009 greift. Unter anderem der Lesben- und Schwulenverband hatte eine längere Rückwirkung - bis zum 3. Dezember 2003 - gefordert. Denn an dem Datum lief die Umsetzungsfrist für eine entsprechende EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus. Der Bundestag hat dem Gesetz bereits zugestimmt.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

VG Gießen: Besoldungsrechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft schon vor Gesetz

Homo-Ehe: Justizministerin fordert absolute Gleichstellung

Verlust der Lehrerlaubnis: Der schwule Religionslehrer und das Vetorecht des Kardinals

Zitiervorschlag

Öffentlicher Dienst: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4378 (abgerufen am: 17.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen