Das Verbot der Demonstration der NPD am 3. August in Darmstadt ist rechtswidrig. Der VGH in Kassel hat die Beschwerde der Stadt gegen eine Eilentscheidung des VG am Donnerstag zurückgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat sich den Gründen der von der Stadt Darmstadt angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) angeschlossen (Beschl. v. 02.08.2012, Az. 8 B 1595/12). Danach könne die Kundgebung der NPD wie vom Veranstalter angemeldet unter der Auflage stattfinden, dass sie nur auf einem Teil des betroffenen Platzes stattfindet.
Das Totalverbot der Kundgebung sei offensichtlich rechtswidrig, da von der Stadt weder konkret nachgewiesen noch sonst ersichtlich sei, dass durch die angemeldete Versammlung eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohe.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
una/LTO-Redaktion
VGH Kassel zu NPD-Demo: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6762 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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