Das in 2020 ergangene Urteil gegen Harvey Weinstein, wonach dieser wegen Sexualverbrechen für 23 Jahre ins Gefängnis muss, bleibt bestehen. Die zweite Instanz hat seine Berufung abgewiesen.
Ein Berufungsgericht in New York hat ein Rechtsmittel von Ex-Hollywood-Mogul Harvey Weinstein (70) gegen seine Verurteilung aus dem Jahr 2020 abegwiesen. Das Urteil, mit dem Weinstein im März 2020 wegen Sexualverbrechen zu 23 Jahren Haft verurteilt wurde, bleibe damit bestehen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
"Wir sind zufrieden mit der heutigen Entscheidung, die eine monumentale Verurteilung aufrechterhält, die die Art und Weise, mit der Staatsanwaltschaften und Gerichte die komplexe Verfolgung von Sexualverbrechern angehen, verändert hat", teilte Staatsanwalt Alvin Bragg mit. Er sei "enttäuscht, aber nicht überrascht", sagte ein Sprecher von Weinstein - und kündigte an, weitere Rechtsmittel bzw. -behelfe auszuloten.
Mehr als 80 Frauen hatten dem einst reichen und mächtigen Weinstein, der mit seiner Firma Erfolgsfilme wie "Der englische Patient", "Pulp Fiction", "Good Will Hunting" oder "Gangs of New York" produzierte und für "Shakespeare in Love" selbst einen Oscar gewann, sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Die Vorwürfe, veröffentlicht erstmals im Herbst 2017 von der "New York Times" und dem Magazin "New Yorker", lösten die #MeToo-Bewegung aus. Derzeit sitzt Weinstein in einem Gefängnis in New York ein und wartet auf einen weiteren Prozes.
dpa/LTO-Redaktion
New York: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48651 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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