Nebraska hat als 19. US-Bundesstaat die Todesstrafe abgeschafft. Im Parlament wurde bei der Abstimmung die erforderliche Mehrheit von 30 Stimmen erreicht. Das hat auch pragmatische Gründe.
Im Parlament der Hauptstadt Lincoln stimmten am Mittwoch 32 Abgeordnete dafür, Hinrichtungen künftig zu verbieten und durch lebenslange Haftstrafen zu ersetzen. 15 waren gegen die Abschaffung von Exekutionen. Der Gouverneur des Staates, Pete Ricketts, kündigte ein Veto gegen den Gesetzesvorstoß an. Es genügen allerdings 30 Stimmen im Parlament, um dieses Veto wieder außer Kraft zu setzen.
Damit ist Nebraska der 19. von 50 Bundesstaaten in den Vereinigten Staaten ohne Todesstrafe. Sie wurde dort allerdings ohnehin kaum noch praktiziert - die letzte Hinrichtung in Nebraska fand 1997 statt.
Der Grund für die jetzige Abschaffung ist kein rein ethischer. Die Herstellerfirmen für die bei den Exekutionen genutzten Giftpräparate sitzen in Europa, und weigern sich seit einiger Zeit, die USA weiter zu beliefern. Aus diesem Grund hat unlängst der US-Bundesstaat Utah die Hinrichtung von Todeskandidaten durch ein Erschießungskommando wieder eingeführt.
In anderen Bundesstaaten, wie etwa Ohio, kamen neue und unerprobte Präparate zum Einsatz, nachdem die europäischen Hersteller aufgehört hatten, die USA zu beliefern. Dabei kam es wiederholt zu grausigen Szenen und langandauernden Todeskämpfen. Dennoch bleibt die Giftspritze in den allermeisten Staaten die einzige erlaubte Hinrichtungsform, da nach der Rechtsprechung des Supreme Court eine Exekution nicht nur human sein, sondern auch human aussehen muss.
Zuletzt wurde der noch lebende Drahtzieher des Bombenanschlags auf den Boston-Marathon in einem aufsehenerregenden Verfahren zum Tode verurteilt. Die Entscheidung wurde landesweit überwiegend befürwortet - ausgerechnet die Bewohner Bostons hingegen lehnten sie mit großer Mehrheit ab.
In Deutschland überraschte zuletzt das Ergebnis einer Studie des Erlanger Strafrechtsprofessors Franz Streng. Danach wünscht sich jeder dritte Jurastudent die Todesstrafe zurück.
dpa/age/LTO-Redaktion
Nach Lieferstopp europäischer Hersteller: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15612 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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