Kein Nachspiel hatte es für die beiden Lehrer, dass sie eine Peruanerin während des Unterrichts Kokablätter verteilen ließen. Das LG Memmingen sprach die Erziehungspersonen von einer möglichen Schuld frei.
Mit seiner Entscheidung vom Dienstag bestätigte das Landgericht (LG) Memmingen den Freispruch des Amtsgerichts (AG) Neu-Ulm.
Im Rahmen des Erdkundeunterrichts an der Mittelschule Weißenhorn im Landkreis Neu-Ulm hatten ein 61-jähriger Lehrer und eine 45-jährige Lehrerin im November 2012 eine Peruanerin, die an der Schule als Putzfrau beschäftigt war, eingeladen, damit sie die Schüler mit den Sitten und Bräuchen ihres Heimatlandes bekanntmache. Zur Anschauung brachte die Peruanerin neben Schmuck und Textilien auch Kokablätter mit, die sie an die Siebtklässler aushändigte.
Einige Schüler kauten die Blätter, spuckten sie aber wegen des bitteren Geschmacks wieder aus. In Peru gelten Kokablätter zwar als Heilmittel, sie sind in Deutschland als Grundstoff für Kokain aber verboten.
Nachdem das AG Neu-Ulm die Lehrer freisprach, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Sie hatte die Erzieher zuvor wegen Beihilfe zur unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige angeklagt.
Das Landgericht Memmingen erkannte jedoch keinen Vorsatz und bestätigte den Freispruch (Urt. v. 30.09.2014, Az.: 3 Ms 194 Js 2666/13). Den Lehrern sei nicht klar gewesen, dass die Peruanerin eine strafbare Tat begeht, sagte der Richter in seiner Begründung. "Wenn sie gewusst hätten, es geschieht hier etwas Rechtswidriges, hätten sie sicher etwas getan." Die Peruanerin ist bereits rechtskräftig verurteilt worden - sie erhielt eine Geldstrafe zur Bewährung.
dpa/avp/LTO-Redaktion
Kokablätter im Unterricht verteilt: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13343 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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