Vor einem Jahr erhob Sänger Gil Ofarim Antisemitismus-Vorwürfe gegen einen Hotelmitarbeiter. Angeblich sei er aufgefordert worden, seine Davidstern-Kette abzunehmen. Nun lässt das LG die Anklage wegen falscher Verdächtigung gegen ihn zu.
Wegen der Antisemitismusvorwürfe gegen einen Leipziger Hotelmitarbeiter muss sich der Musiker Gil Ofarim vor Gericht verantworten. Das Landgericht (LG) Leipzig teilte am Mittwoch mit, dass es die Anklage wegen falscher Verdächtigung in zwei Fällen, davon einer mit Verleumdung, zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet habe (Beschl. v. 15.09.2022, Az. 6 KLs 607 Js 56884/21). Der Prozess soll am 24. Oktober beginnen.
Ofarim hatte vor einem Jahr in einem viral gegangenen Video geschildert, dass ein Hotelmitarbeiter ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber so nicht zugetragen. Der betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige erstattet. Er tritt im Prozess laut Gericht als Nebenkläger auf.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung. Der 40-Jährige hatte sich zuletzt nicht mehr öffentlich geäußert. Eine Stellungnahme seines Anwalts lag zunächst nicht vor. Ofarim wurde in München geboren, er ist der Sohn des 2018 gestorbenen israelischen Sängers Abi Ofarim.
Anklage unverändert zugelassen
Die 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig ließ die Anklage nun unverändert zu. Das hatte sich zunächst verzögert, weil das LG noch über einen Befangenheitsantrag entscheiden musste. Das Gericht erteilte zudem einen rechtlichen Hinweis, dass im Falle einer Verurteilung möglicherweise auch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein könnte.
Das LG geht außerdem davon aus, dass es wegen der besonderen Bedeutung des Falls zuständig für den Prozess ist. Es folgt damit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Insgesamt hat es sieben Verhandlungstermine zwischen dem 24. Oktober und dem 30. November 2022 angesetzt.
Ofarims Münchner Anwalt Alexander Stevens hatte im August kritisiert, dass die Anklage nicht zum Amtsgericht erhoben worden sei. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass die Leipziger Justiz einen "Schauprozess" anstreben könnte.
Das LG teilte am Mittwoch außerdem mit, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig noch eine weitere Anklage gegen Ofarim erhoben habe (Az. 8 KLs 607 Js 21623/22). Darin gehe es um falsche Versicherung an Eidesstatt sowie Betrug und versuchten Betrug. Über die Eröffnung dieser Verfahren entschied das Gericht noch nicht. Hintergrund der weiteren Anklage seien zwei Anträge auf einstweilige Verfügung, mit denen Ofarim gegen Presseveröffentlichungen vorgegangen sei.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Prozess am LG Leipzig beginnt im Oktober: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49694 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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