LG Düsseldorf zum Streit um Musikernamen: Schlagerstar Michael Wendler ist und bleibt "Der Wendler"

14.03.2012

Das LG Düsseldorf hat am Mittwoch die Klage des Musikers Frank Wendler abgewiesen. Dieser hatte beantragt, dem bundesweit bekannten Schlagersänger mit dem Künstlernamen "Michael Wendler" zu untersagen, sich als "Der Wendler" zu bezeichnen. Aufgrund des Gegenantrags des Beklagten muss der Kläger vielmehr in die Löschung der von ihm beim DPMA eingetragenen Wortmarke "Der Wendler", einwilligen.

Nach Ansicht des Landgerichts (LG) besteht aufgrund der Bekanntheit des beklagten Schlagersängers keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Musikern, aus der sich eine Verletzung von Rechten des Klägers an seinem bürgerlichen Namen "Frank Wendler" ergeben könnte. Im Zusammenhang mit dem Namen Wendler werde in der Öffentlichkeit überwiegend eine Verbindung zu dem Beklagten Michael Wendler und nicht zum Kläger hergestellt. Somit erfolge durch die Verwendung der Bezeichnung "Der Wendler" keine Verwechslung oder Täuschung, die den Kläger benachteilige (Urt. v. 14.03.2012, Az. 2a O 317/11).

Die Kammer sah auch keine Verletzung der Markenrechte des Klägers. Zwar habe dieser sich den Begriff "Der Wendler" im Jahre 2008 als Wortmarke für Ton- und Bildträger sowie Musikdarbietungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. Der Beklagte trete aber schon seit dem Jahre 1998 unter seinem Künstlernamen "Michael Wendler" auf und habe bereits vor der Eintragung der Wortmarke 15 Alben und 24 Singles - teilweise mit "Gold" oder "Platin" prämiert - unter diesem Namen herausgebracht.

Da er darüber hinaus schon vor dem Jahre 2008 diverse Konzerte mit mehreren Zehntausend Besuchern gegeben habe und über ihn in Presse und TV vielfach berichtet worden sei, stünden ihm an dem Namen ältere Rechte zu. Vor diesem Hintergrund könne der Beklagte vom Kläger auch die Löschung der Wortmarke verlangen.

Ob sich der Kläger auch zukünftig auf seinen Tonträgern und bei seinen Auftritten als "Der Wendler" bezeichnen darf, hatte die Kammer nicht zu entscheiden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Düsseldorf zum Streit um Musikernamen: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5780 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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