Im Januar 2006 stürzte die Eissporthalle im bayerischen Bad Reichenhall ein und begrub 15 Menschen unter sich. Zur strafrechtlichen Verantwortung eines Gutachters im Zusammenhang mit dem Einsturz verhandelt ab Donnerstag das LG Traunstein.
Ein 58-jähriger Gutachter ist wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung angeklagt. Im Jahre 2003 soll der Bauingenieur ein "Billig"-Gutachten erstellt haben, in dem er den einwandfreien Zustand der Eissporthalle feststellte. Das Gebäude war zu diesem Zeitpunkt bereits 30 Jahre alt.
Im November 2008 verurteilte das Landgericht (LG) Traunstein den Konstrukteur des Hallendaches wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Den städtischen Gutachter und einen Architekten sprach es frei. 2010 kassierte der Bundesgerichtshof den Freispruch für den Gutachter. Es verwies den Fall zur Neuverhandlung ans LG zurück.
Die Richter in Karlsruhe begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Bauingenieur das Dach nicht ausreichend genug untersucht habe. Im neuen Prozess sollen 15 Zeugen und 5 Sachverständige gehört werden. Die Urteilsverkündung erfolgt voraussichtlich am 27. Oktober 2011.
dpa/ara/LTO-Redaktion
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Justiz: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4298 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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