Gericht urteilt zu tödlichem Gondelunfall: Bewährungsstrafen für Wassertaxifahrer

09.06.2015

Im August 2013 starb der Juraprofessor Joachim Vogel bei einem Gondelunfall in Venedig. Nun hat ein Gericht ein erstes Urteil gesprochen: Vier Männer werden verurteilt - müssen aber wohl nicht ins Gefängnis.

Fast zwei Jahre nach dem tödlichen Gondelunfall des Münchener Juraprofessors Joachim Vogel in Venedig sind vier Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt worden. Die drei Wasserbus- und ein Wassertaxifahrer bekamen von dem Gericht in Venedig Strafen von bis zu einem Jahr, zwei Monaten und 20 Tagen, wie der Anwalt der Opfer-Familie am Dienstag erklärte. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der Familie des Professors wurde eine erste Entschädigung von 300.000 Euro zugesprochen.

 

Der Jurist aus Tübingen war im August 2013 umgekommen, als ein Wasserbus mit der Gondel, in der er mit seiner Familie saß, auf dem Canal Grande zusammenstieß. Die Witwe des Mannes, der in München den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der innehatte, war bei dem Urteil am Dienstag im Gericht anwesend. "Das Urteil entspricht unseren Erwartungen, es ist wichtig, dass es Verantwortliche gibt", sagte ihr Anwalt Lorenzo Picotti der Deutschen Presse-Agentur.

Er will nun die endgültigen Schadenersatzforderungen der Familie vor einem Zivilgericht geltend machen. "Das ist ein sehr komplexes Verfahren, wir werden jetzt zunächst die Urteilsbegründung abwarten", sagte Picotti. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge fordert die Familie eine Entschädigung von insgesamt knapp acht Millionen Euro - das wollte der Anwalt nicht bestätigen.

Das Gericht in Venedig verurteilte nach vier Stunden Beratung einen an dem Unfall beteiligten Wasserbusfahrer zu einem Jahr, zwei Monaten und 20 Tagen Haft, einen weiteren Wasserbusfahrer zu elf Monaten und zehn Tagen. Ein dritter Wasserbusfahrer und ein Wassertaxifahrer erhielten Strafen von je sieben Monaten und zehn Tagen. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, die Männer müssen daher nicht ins Gefängnis. Auch eine Berufung gegen das Urteil ist noch möglich.

Ein weiterer Angeklagter, ein Gondoliere, soll sich in einem längeren Verfahren verantworten, entschied das Gericht. Dieses beginnt am 21. September. Er hatte sich nicht wie die anderen auf einen verkürzten Prozess eingelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von bis zu einem Jahr und fünf Monaten für die vier Angeklagten verlangt. Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp hinter den Forderungen zurück.

dpa/cvl/LTO-Redaktion

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Gericht urteilt zu tödlichem Gondelunfall: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15804 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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