Eine wilde Autofahrt kommt Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann womöglich teuer zu stehen. Er bekam einen Strafbefehl und soll 240.000 Euro zahlen. Dagegen wehrt er sich nun vor Gericht.
Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann (45) hat Ärger mit der Justiz. Wegen des Vorwurfs der Nötigung und versuchten Körperverletzung erhielt er vom Amtsrichter einen Strafbefehl und soll 240.000 Euro zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein. Am 16. September ist daher eine Verhandlung vor dem Amtsgericht (AG) Starnberg angesetzt. Entsprechende Medienberichte bestätigte am Freitag eine Justizsprecherin. Lehmann muss persönlich vor Gericht erscheinen.
Es geht um eine Autofahrt des WM-Dritten und Vize-Europameisters im vergangenen Herbst. Nach Angaben von Florian Gliwitzky von der Münchner Staatsanwaltschaft ärgerte sich Lehmann auf der Autobahn kurz vor Starnberg über die Fahrweise seines Vordermannes. Der Keeper soll das Auto überholt und ausgebremst haben. Laut Strafbefehl stieg Lehmann aus und fasste dem Kontrahenten an den Schal. Dies wertet die Anklagebehörde als versuchte Körperverletzung und brummte dem vermögenden 45-Jährigen 60 Tagessätze zu je 4.000 Euro auf.
Gegenüber der Bild-Zeitung bestritt Lehmann die Vorwürfe und betonte: "Ich habe noch nie jemanden bedroht oder gewürgt."
dpa/acr/LTO-Redaktion
Strafbefehl gegen Ex-Nationaltorwart: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16808 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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