Der IStGH kann derzeit keine Ermittlungen gegen die Terrormiliz IS aufnehmen, erklärte die Chefanklägerin am Mittwoch in Den Haag. Die meisten Verbrechen wurden auf irakischem oder syrischem Boden begangen, wo auch die meisten politischen und militärischen Führer des IS herkommen. Diese Länder sind jedoch keine Vertragstaaten des Gerichts.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat nach Angaben der Chefanklägerin Fatou Bensouda seit Sommer 2014 zahlreiche Informationen über Verbrechen von IS-Kämpfern erhalten. "Es sind Berichte über Verbrechen von unbeschreiblicher Grausamkeit", so Bensouda - etwa Massenhinrichtungen, sexuelle Versklavung, Vergewaltigung, Folter und Verstümmelung.
Doch Syrien und der Irak, wo die meisten Verbrechen begangen worden seien, seien keine Vertragsstaaten des Gerichts. "Daher sind zur Zeit die Aussichten begrenzt, gegen die Hauptverantwortlichen in der IS-Führung zu ermitteln und sie zu verfolgen", erklärte Bensouda.
Das Gericht darf nach seinen Statuten nur Verbrechen verfolgen, die auf dem Boden eines Vertragsstaates beziehungsweise von einem Staatsbürger dieser Länder begangen wurden. Die meisten politischen und militärischen Führer des IS sind nach Angaben von Bensouda irakische oder syrische Staatsbürger.
Auch die Bundesregierung hat bereits auf die Gefahr durch die Miliz reagiert. So will die Koalition das Terrorstrafrecht verschärfen. Ein erklärtes Ziel ist es, schon die Ausreise deutscher Islamisten nach Syrien oder in den Irak, um sich dem IS anzuschließen, unter Strafe zu stellen.
dpa/age/LTO-Redaktion
IStGH nicht befugt: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15184 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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