Änderungen im Straßenverkehrsrecht verabschiedet: Der Automat über­nimmt das Steuer

25.01.2017

Der Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren ist verabschiedet, Verkehrsminister Dobrindt bezeichnete ihn als "modernstes Straßenverkehrsrecht der Welt". Künftig sollen Computer und Fahrer rechtlich gleichgestellt sein.

In seiner Sitzung am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf für eine Änderung des Straßenverkehrsrechts verabschiedet. Mit der neuen Rechtslage soll das voll automatisierte Fahren ermöglicht und Computer und Mensch juristisch gleichgestellt werden.

Mit dem neuen Gesetz könnten künftig hoch- und vollautomatisierte Systeme selbstständig die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Dabei wird auch der menschliche Fahrer zum Teil von seinen Pflichten entbunden: Eine Übernahme des Steuers durch ihn soll bei einer vollautomatisierten Fahrt nur dann vorgeschrieben sein, wenn das System ihn dazu auffordere oder die Voraussetzungen für eine automatisierte Fahrt nicht mehr vorlägen, beispielsweise bei einem geplatzten Reifen.

Dabei stellen sich auch Beweisprobleme, welche der Entwurf regelt. Um zu beweisen, ob der Fahrer in einer konkreten Situation selbst die Kontrolle über das Fahrzeug hatte oder es vom Computer gelenkt wurde, soll eine Blackbox zum Einsatz kommen. Die Verwendung einer solchen wird für das automatisierte Fahren vorgeschrieben.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte: "Das automatisierte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils". Den nun verabschiedeten Entwurf bezeichnete er als "das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt". Die Übernahme der Kontrolle über das Fahrzeug ermögliche es künftig, "dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken". 

Von Experten wurde ein erster Entwurf mitunter nur als erster Schritt zur Ermöglichung vollautomatisierten Fahrens gewertet. Der Grad der Autonomie, bzw. der Verantwortung des Fahrers bleibe maßgeblich vom Hersteller bestimmt. Auch der Datenschutz sei im Zusammenhang mit der nach dem Entwurf notwendigen Erhebung weiterer Daten nicht zwingend gewährleistet. 

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Änderungen im Straßenverkehrsrecht verabschiedet: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21890 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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