Um die chronisch leeren Kassen zu füllen, planen einige Kommunen offenbar, ihren Bürgern das private Blitzen von Verkehrssündern zu erlauben. Im Gegenzug sollen die freiwilligen Helfer einen Teil der anfallenden Bußgelder behalten dürfen. Erste Feldversuche sollen bereits in diesem Sommer im Saarland und in Sachsen-Anhalt beginnen, berichtet anwaltauskunft.de.
Nach Informationen der Deutschen Anwaltauskunft erhoffen sich die Kommunen vom Einsatz der sogenannten Bürger-Blitzer deutlich höhere Einnahmen und eine Entlastung der eigenen Mitarbeiter und der Polizei. "Wir nutzen dabei auch das Wissen unserer Bürger. Schließlich kennt niemand besser die Gefahrenschwerpunkte als die Menschen, die dort leben", sagt ein Mitarbeiter einer südsaarländischen Gemeinde, der namentlich nicht genannt werden möchte. Dies könne ein wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit sein und die Finanzen verbessern.
Als Voraussetzung für den freiwilligen Blitzeinsatz ist eine zweitägige Schulung geplant, in der Verkehrsrecht und der Umgang mit der Überwachungstechnik gelehrt werden sollen. Für die Anschaffung der rund 20.000 Euro teuren Laserpistolen sollen die blitzenden Bürger selbst verantwortlich sein.
"Anwälte werden profitieren"
Bei eifrigem Einsatz könnten sich diese Kosten aber schnell amortisieren, so das Magazin des Deutschen Anwaltvereins: Je nach Kommune sollen die Freiwilligen zwischen 8 und 12 Prozent der Bußgelder, die sie eingetrieben haben, behalten dürfen. Spezielle Prämien sind für jeden überführten Temposünder vorgesehen, der seinen Führerschein verliert. "Je mehr der Bürger blitzt, desto höher sind seine Einnahmen – und unsere. Das ist ein fairer Deal", sagt der Mitarbeiter der saarländischen Gemeinde.
Verkehrsrechtsexperten sehen die geplante Liberalisierung der Geschwindigkeitsmessungen kritisch. "Der Bürger-Blitzer ist ein weiterer Schritt hin zur vollständigen Überwachung des öffentlichen Raumes", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft und äußert verfassungsrechtliche Bedenken: "Ich gehe davon aus, dass der Bürger-Blitzer früher oder später vor dem Bundesverfassungsgericht landet – mit ungewissem Ausgang", so Walentowski. Wenn es schon Fehler bei polizeilichen Messverfahren gebe, sei dies bei Bürger-Blitzern ganz sicher auch der Fall. "Wir Anwälte werden auch davon profitieren", ergänzt Walentowski.
mbr/LTO-Redaktion
Geschwindigkeitskontrolle auf Provisionsbasis: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15115 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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