Kritik an Politik und Industrie: Erste Diesel-Fahr­ver­bote in Ham­burg

23.05.2018

Der Druck auf die Kommunen, ihre Luft sauberer zu machen, wächst. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Fahrverbote in Städten grundsätzlich für zulässig erklärt. Hamburg geht nun den ersten Schritt. 

Als bundesweit erste Stadt verhängt Hamburg Diesel-Fahrverbote wegen zu schlechter Luft. Wie die Umweltbehörde der Hansestadt am Mittwoch ankündigte, werden die Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselautos und Lastwagen am kommenden Donnerstag (31. Mai) auf zwei Straßenabschnitten in Kraft treten. Damit soll die Stickoxid-Belastung in diesem besonders belasteten Bereich reduziert werden. Kritik kommt sowohl von Umweltschützern als auch vom ADAC und der Opposition.

Von den Verboten betroffen sind alle Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Sie gelten für Abschnitte zweier Straßen im Stadtteil Altona-Nord - auf dem einen allerdings nur für Lkw. Seit der vergangenen Woche waren bereits Umleitungs- und Verbotsschilder aufgestellt worden.

Der Termin für das Inkrafttreten des Verbots hatte sich verzögert. Zunächst mussten die schriftlichen Begründungen des Bundesverwaltungsgerichts zu dessen Grundsatzurteilen vom Februar von den Hamburger Behörden ausgewertet werden. Das Gericht hatte darin Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erachtet, um die Belastung der Luft mit Stickoxiden zu verringern.

Kein Änderungsbedarf an geplantem Verbot

Die Prüfung des Urteils habe keinen Änderungsbedarf an den geplanten Verboten ergeben, teilte die Hamburger Umweltbehörde nun mit. Der Senat hatte die Durchfahrtsbeschränkungen im Rahmen eines Luftreinhalteplans bereits im Juni vergangenen Jahres beschlossen.

Laut diesem Plan soll ein 580 Meter langer Teil der Max-Brauer-Allee für Dieselfahrzeuge gesperrt werden, die nicht die moderne Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seiner Urteilsbegründung erklärt, dass eine solche Beschränkung für einen Streckenabschnitt durchaus verhältnismäßig ist.

Ebenfalls unter ein Fahrverbot fällt ein rund 1,6 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße. Dieser soll aber nur für ältere Diesel-Lkw gesperrt werden, nicht für Pkw. Ausgenommen von den Verboten sind zudem Rettungsfahrzeuge, Anwohner und deren Besucher, Müllwagen, Lieferfahrzeuge und Taxis, sofern sie Passagiere aufnehmen oder absetzen.

Dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zufolge waren in Hamburg zum Jahresanfang insgesamt 264.406 Diesel-Pkw zugelassen. Davon erfüllten 96.356 Wagen die sauberste Euro-6-Norm, 80.803 die Euro-5-Norm, die anderen Euro-4 und schlechter. Betroffen sind von dem Fahrverbot in der Max-Brauer-Allee somit gut 168.000 Hamburger Pkw sowie alle anderen Diesel aus Deutschland und dem Ausland, die nicht die Euro-6-Norm erfüllen und nach Hamburg einfahren.

Kritik von allen Seiten

Nach Ansicht der Umweltorganisation BUND sind die Fahrverbote "zwar ein gutes Signal, aber nicht zielführend". "Wir brauchen flächendeckende Fahrverbote, die den Menschen helfen und nicht den Messstationen", sagte ein Sprecher des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Bisher würden Verkehr und schädliche Stickoxide nur auf andere Straßen verteilt, wo sie aber nicht erfasst würden. Er sprach sich für die Einführung einer blauen Plakette aus.

Der ADAC lehnt Fahrverbote generell ab. Damit würden die Autofahrer für die Fehler der Industrie und die Versäumnisse der Politik zur Verantwortung gezogen. Zudem seien sie kaum praktikabel umzusetzen. "Sie sehen einem Auto von außen eben nicht an, ob es die Euro 5 oder 6 erfüllt." Ausnahmen wie für Anlieger erschwerten die Durchsetzung.

Für die FDP sind die Fahrverbote Ausdruck des Versagens von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Verkehrspolitik. "Hamburg ist Frau Merkels erstes Fahrverbot. Ihre Politik des Zögerns und Zauderns ist krachend gescheitert", sagte der Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Theurer. "Die Verlierer sind einmal mehr Pendler und Handwerker."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kritik an Politik und Industrie: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28763 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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