Im Streit um die Schadstoff-Grenzwerte auf europäischen Straßen zieht die Bundesregierung an der Seite von Ungarn und der EU-Kommission vor den EuGH. Sie alle wollen schärfere Grenzwerte fürs Erste verhindern.
Deutschland zieht im Streit über die Abmilderung von Grenzwerten bei neuen Abgastests auf der Straße vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wie der Gerichtshof am Dienstag mitteilte, schlossen sich die Bundesregierung und die ungarische Regierung der EU-Kommission an und legten Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) ein. Ohne Rechtsmittel wären im kommenden Jahr deutlich schärfere Bedingungen bei der Schadstoffaustoßmessung in Kraft getreten (Az. C-177/19 P, C-178/19 P und C-179/19 P).
Das EuG hatte im vergangenen Dezember entschieden, dass die EU-Kommission Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Euro-6-Norm zu unrecht einseitig neu berechnet habe. Dabei geht es um die Erweiterung der Auto-Abgastests von Labor- um Straßenprüfungen, sogenannte RDE-Tests. Mit der Anhebung der Grenzwerte wollte die Kommission einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Schadstoff-Emissionen nicht mehr im Labor, sondern im praktischen Fahrbetrieb gemessen werden.
Die EU-Kommission wollte den für die Euro-6-Norm geltenden Grenzwert von höchstens 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer für eine Übergangszeit auf 168 Milligramm und danach auf 120 Milligramm ändern. Begründet wurde dies mit dem Ausgleich statistischer und technischer Ungenauigkeiten bei der Umstellung. Paris, Brüssel und Madrid klagten dagegen. In allen drei klagenden Städten gelten mehr oder weniger strenge Fahrverbote.
Das EuG urteilte, dass die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschritten habe. Zudem müsse die Verordnung, in der die beanstandeten Grenzwerte festgelegt wurden, neu beraten werden. Eine Sprecherin der EU-Kommission hatte schon am Freitag Rechtsmittel angekündigt. Gleichzeitig stellte sie in Aussicht, die Behörde werde einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen, der das Europaparlament und die EU-Staaten als Gesetzgeber miteinbezieht.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Klage gegen EuG-Urteil zu Kommissionsbeschluss: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34085 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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