EuG zur Anerkennung von Gemeinschaftsmarken: Steiff unterliegt im Streit um "Knopf im Ohr"

16.01.2014

Der Plüschtierhersteller Steiff kann sich die Anbringung des "Knopf im Ohr" nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen. Ein alleiniger Rechtsanspruch darauf, bei seinen Teddys und Tieren mitten im Ohr einen Metallknopf oder ein Stofffähnchen anzubringen, sei nicht gegeben. Das hat das EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg entschieden.

Steiff hatte beim Europäischen Markenamt den europaweiten Schutz für die Positionierung sowohl eines Knopfes als auch für ein Stofffähnchen in der Mitte des Ohres von Stofftieren beantragt. Die Behörde lehnte jedoch ab, da den angemeldeten Marken die Unterscheidungskraft fehle.

Dieser Argumentation folgten nun auch die Richter des Gerichts der Europäischen Union (EuG). Es fehle die Unterscheidungskraft, da der Kunde daraus nicht den Hersteller des Tieres erkennen könne (Urt. v. 16.01.2014, Az. T-433/12 und T-434/12). Sowohl Knopf als auch Stofffähnchen würden mit den Kuscheltieren "verschmelzen" und unterschieden sich somit nicht erheblich von Stofftieren anderer Hersteller.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuG zur Anerkennung von Gemeinschaftsmarken: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10687 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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