Bizarrer Burger-Streit: Wer darf die Marke "Big Mac" nutzen? Das Gericht der Europäischen Union entscheidet nun: Es kommt darauf an, was drin ist. Ist der Name des bekannten Beef-Burgers damit in Gefahr?
Im Streit um die Marke "Big Mac" hat McDonald's vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Niederlage kassiert. Der amerikanische Fast-Food-Gigant hat den Markenschutz am "Big Mac" für Geflügelprodukte verloren, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg (Urt. v. 05.06.2024, Az. T-58/23). Der bekannte Big Mac, der nach Angaben von McDonald's mit Rindfleisch zubereitet wird, dürfte davon wohl nicht betroffen sein.
Hintergrund ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen McDonald's und der irischen Schnellrestaurantkette Supermac's über die Eintragung der Marke "Big Mac". McDonald's ließ diese 1996 eintragen. 2017 wollte Supermac's diesen Eintrag aber löschen lassen und argumentierte, dass McDonald's die Marke seit fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt habe. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gab dem teilweise statt, gestand jedoch McDonald's zu, dass die Marke für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten, für Sandwiches und für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Restaurants und Drive-In-Einrichtungen weiter geschützt bleibe.
Das EuG hob diese Entscheidung nun jedoch auf und schränkte die Markenrechte von McDonald's am Big Mac weiter ein. Praktisch hat das Urteil aber nicht so weitreichende Folgen, wie man zunächst denken könnte. Es bedeutet nämlich nicht, dass McDonald's die Bezeichnung "Big Mac" für Geflügel-Burger nicht verwenden darf*. Der Konzern hat nur kein Ausschließlichkeitsrecht mehr daran.
Markenrechtler Oliver Löffel erklärt dazu: "Diese Entscheidung hindert McDonald's nicht daran, die Bezeichnung 'Big Mac' für bestimmte Produkte zu verwenden. Sie erlaubt Supermac's oder Dritten auch nicht, nun einen Burger namens 'Big Mac' in der EU zu verkaufen. Insbesondere dürfte die Bekanntheit der Unionsmarke 'Big Mac' leicht zu bejahen sein, sodass McDonald's sogar einen weiten Schutz gegen kollidierende Bezeichnungen beanspruchen kann."
Gegen das Urteil ist noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.
*Korrektur am 06.06.2024, 18.22 Uhr: Hier war zunächst fälschlicherweise die Rede davon, McDonald's dürfe "Big Mac" als Bezeichnung für Geflügel-Burger nun nicht mehr verwenden.
dpa/jb/LTO-Redaktion
EuG gibt irischer Fast-Food-Kette Recht: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54701 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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